Home

Geheimhaltungsvereinbarungen

Geheimhaltungsvereinbarungen, auch als Geheimhalts- oder Verschwiegenheitsvereinbarungen (NDA) bezeichnet, sind Verträge, mit denen Parteien die Verschwiegenheit über bestimmte Informationen regeln. Ziel ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Know-how, vertraulichen Geschäftsdaten oder personenbezogenen Daten vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung. Sie kommen in Bereichen wie Fusionen und Übernahmen, Kooperationen, Dienstleistungs- oder IT-Outsourcing, Personal- oder Forschungsprojekten sowie bei Investorengesprächen zum Einsatz.

Inhaltlich festlegen Geheimhaltungsvereinbarungen in der Regel, welche Informationen als vertraulich gelten, sowie Ausnahmen wie bereits Bekanntes,

Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen umfassen einseitige Vereinbarungen (eine Partei verpflichtet sich zur Geheimhaltung), zweiseitige NDA (beidseitige Verpflichtungen)

Geltung und Laufzeit: Die Geheimhaltungspflichten gelten ab Unterzeichnung oder ab definierter Zugangsregelung und können zeitlich befristet

gesetzlich
Verpflichtetes
oder
öffentlich
Zugängliches.
Weiter
enthalten
sie
Regelungen
zu
Zugangs-
und
Sicherheitsmaßnahmen,
zur
Dauer
der
Geheimhaltung,
zur
Rückgabe
oder
Vernichtung
vertraulicher
Unterlagen,
zur
Weitergabe
an
Dritte
(z.
B.
Subunternehmer),
zu
Rechtsfolgen
bei
Verletzung
(Schadensersatz,
Unterlassung,
Vertragsstrafe)
sowie
zum
anwendbaren
Recht
und
Gerichtsstand.
Oft
wird
auch
eine
Salvatorische
Klausel
aufgenommen.
und
Mehrparteien-Vereinbarungen.
In
Deutschland
werden
GVAs
nach
neutralem
Privatrecht
geschlossen;
Schriftform
ist
nicht
zwingend
vorgeschrieben,
wird
aber
empfohlen.
Branchenabhängig
können
zusätzliche
Anforderungen
bestehen,
etwa
im
Datenschutz.
oder
unbefristet
ausgestaltet
sein.
Oft
bestehen
Verpflichtungen
über
das
ursprüngliche
Vertragsverhältnis
hinaus
fort,
insbesondere
für
besonders
sensitives
Material.