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Betriebsgeheimnisse

Betriebsgeheimnisse, auch Geschäftsgeheimnisse genannt, sind Informationen, die geheim sind oder nicht allgemein bekannt, einen wirtschaftlichen Wert dadurch haben und deren Geheimhaltung durch angemessene Schutzmaßnahmen gesichert ist. Dazu zählen beispielsweise Produktionsverfahren, Formeln, Kundendaten, Preiskonzepte, Softwarequellcode oder strategische Pläne.

Der rechtliche Schutz ergibt sich in Deutschland aus dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschG), das

Um als Betriebsgeheimnis zu gelten, muss die Information drei Merkmale erfüllen: Sie ist geheim oder nicht

Der Rechts- und Praxisumfang umfasst zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Schadensersatz und die Vernichtung der rechtswidrig erlangten

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die
EU-Richtlinie
2016/943
umgesetzt
hat.
Das
Gesetz
schützt
vor
rechtswidrigem
Erlangen,
Verwenden
oder
Offenlegen
von
Geschäftsgeheimnissen
durch
Dritte.
Der
Schutz
gilt
gegenüber
Mitarbeitern,
Geschäftspartnern
und
Konkurrenten
und
besteht
unabhängig
von
anderen
Rechtsgebieten
wie
Urheber-
oder
Patentrechten;
eine
Registrierung
ist
nicht
erforderlich.
allgemein
bekannt,
sie
hat
einen
wirtschaftlichen
Wert
aufgrund
ihrer
Geheimhaltung
und
der
Inhaber
hat
durch
angemessene
Maßnahmen
sichergestellt,
dass
die
Geheimhaltung
gewahrt
bleibt.
Schutz
erstreckt
sich
auf
alle
Formen
von
Informationen,
einschließlich
schriftlicher
Dokumente,
digitaler
Dateien,
Datenbanken,
Algorithmen,
Geschäftsmodelle
und
Know-how,
sofern
diese
Kriterien
erfüllt
sind.
Informationen.
In
schweren
Fällen
kommen
auch
strafrechtliche
Bestimmungen
in
Betracht,
etwa
bei
Datenraub
oder
Spionage.
Zur
Prävention
werden
häufig
vertragliche
Geheimhaltungsverpflichtungen,
klare
Zugriffsregelungen,
technische
Schutzmaßnahmen
(Zugriffskontrollen,
Verschlüsselung)
sowie
Schulungen
eingesetzt.