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Offenlegen

Offenlegen ist ein transitives deutsches Verb, das bedeutet, Informationen oder Tatsachen, die zuvor verborgen, vertraulich oder geschützt gewesen sind, sichtbar oder zugänglich zu machen. Der Akt kann freiwillig erfolgen oder gesetzlich gefordert sein und tritt in Bereichen wie Wirtschaft, Politik, Medien und Verwaltung auf. Typische Anwendungsfelder sind das Offenlegen von Finanzzahlen durch Unternehmen, Transparenzinitiativen von Behörden sowie die Offenlegung bestimmter Daten, soweit dies rechtlich zulässig oder vorgeschrieben ist.

Etymologie und Bedeutungseinschränkung: Offenlegen setzt sich aus offen und legen zusammen und wörtlich ausgedrückt „etwas offen

Verwendung und Kontext: Im Rechts- und Verwaltungskontext wird oft von Offenlegungspflichten gesprochen, etwa wenn Behörden Informationen

Siehe auch: Transparenz, Offenlegungspflicht, Datenschutz, Whistleblower.

auf
den
Tisch
legen“.
Es
betont
den
Prozess
der
Transparenz
bzw.
der
Offenheit
gegenüber
Dritten.
Im
Gegensatz
dazu
stehen
Veröffentlichen
(publik
machen,
oft
allgemein
zugänglich),
Enthüllen
oder
Offenbaren
(häufig
formeller
oder
literarischer
Ton),
sowie
Preisgeben
(mitunter
eine
geringere
Absicherung
gegen
heimliche
Absichten).
offenlegen
müssen
oder
Unternehmen
Berichte
vorlegen.
Im
journalistischen
Kontext
bedeutet
Offenlegen
oft
das
Aufdecken
von
Informationen,
die
vorher
im
Verborgenen
lagen.
Ethik
und
Datenschutz
spielen
eine
Rolle:
Offenlegung
kann
Transparenz
fördern,
aber
auch
Privatsphäre
verletzen,
weshalb
Abwägungen
zwischen
öffentlichem
Interesse
und
Schutz
persönlicher
Daten
stattfinden.