offenlegen
Offenlegen ist ein transitives deutsches Verb, das bedeutet, Informationen oder Tatsachen, die zuvor verborgen, vertraulich oder geschützt gewesen sind, sichtbar oder zugänglich zu machen. Der Akt kann freiwillig erfolgen oder gesetzlich gefordert sein und tritt in Bereichen wie Wirtschaft, Politik, Medien und Verwaltung auf. Typische Anwendungsfelder sind das Offenlegen von Finanzzahlen durch Unternehmen, Transparenzinitiativen von Behörden sowie die Offenlegung bestimmter Daten, soweit dies rechtlich zulässig oder vorgeschrieben ist.
Etymologie und Bedeutungseinschränkung: Offenlegen setzt sich aus offen und legen zusammen und wörtlich ausgedrückt „etwas offen
Verwendung und Kontext: Im Rechts- und Verwaltungskontext wird oft von Offenlegungspflichten gesprochen, etwa wenn Behörden Informationen
Siehe auch: Transparenz, Offenlegungspflicht, Datenschutz, Whistleblower.