zulässig
Zulässig ist ein deutsches Adjektiv, das mit permissible, allowed oder admissible übersetzt wird. Es beschreibt Handlungen, Verfahren, Behauptungen oder Beweise, die den geltenden Regeln, Gesetzen oder Normen entsprechen. Im Alltag wird es verwendet, um zu sagen, dass etwas den Vorgaben entspricht, während es in formelleren Kontexten oft Verfahrens- oder Rechtskonformität bezeichnet.
Etymologie und Sprachgebrauch: Zulässig leitet sich vom Verb zulassen ab, das so viel bedeutet wie gestatten
Rechtlicher und formaler Gebrauch: Im Rechtswesen bezeichnet zulässig die Zulässigkeit von Beweisen, Verfahren oder Klagegründen. Ein
Relation zu verwandten Begriffen: Synonyme sind erlaubt, gestattet, genehmigt. Unterschiede ergeben sich vor allem aus der
Zusammenfassend bezeichnet zulässig den Status, dass etwas den geltenden Normen genügt und deshalb anerkannt oder durchsetzbar