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zulässig

Zulässig ist ein deutsches Adjektiv, das mit permissible, allowed oder admissible übersetzt wird. Es beschreibt Handlungen, Verfahren, Behauptungen oder Beweise, die den geltenden Regeln, Gesetzen oder Normen entsprechen. Im Alltag wird es verwendet, um zu sagen, dass etwas den Vorgaben entspricht, während es in formelleren Kontexten oft Verfahrens- oder Rechtskonformität bezeichnet.

Etymologie und Sprachgebrauch: Zulässig leitet sich vom Verb zulassen ab, das so viel bedeutet wie gestatten

Rechtlicher und formaler Gebrauch: Im Rechtswesen bezeichnet zulässig die Zulässigkeit von Beweisen, Verfahren oder Klagegründen. Ein

Relation zu verwandten Begriffen: Synonyme sind erlaubt, gestattet, genehmigt. Unterschiede ergeben sich vor allem aus der

Zusammenfassend bezeichnet zulässig den Status, dass etwas den geltenden Normen genügt und deshalb anerkannt oder durchsetzbar

oder
genehmigen.
Die
Ableitung
spiegelt
wider,
dass
etwas
als
legitim
oder
erlaubt
anerkannt
ist.
Die
Substantivierung
lautet
Zulässigkeit;
der
verwandte
Begriff
zulässige
Kriterien
oder
zulässige
Verfahren
wird
häufig
in
Rechts-,
Verwaltungs-
oder
Wissenschaftskontexten
verwendet.
Beweis
ist
zulässig,
wenn
er
vor
Gericht
verwertbar
ist
und
den
gesetzlichen
Vorgaben
entspricht.
Die
Zulässigkeit
wird
durch
gesetzliche
Bestimmungen,
Verfahrensregeln
oder
richterliche
Entscheidungen
festgelegt
und
kann
im
Laufe
eines
Verfahrens
geprüft,
bestätigt
oder
abgelehnt
werden.
konkreten
Anwendungsstufe:
"erlaubt"
wird
häufiger
im
alltäglichen
Sprachgebrauch
verwendet,
"zulässig"
oft
in
formelleren
oder
juristischen
Kontexten,
während
"verboten"
das
Gegenteil
ausdrückt.
Die
Formulierung
"nicht
zulässig"
kennzeichnet
das
Fehlen
der
erforderlichen
Voraussetzungen.
ist.