Rechtswesen
Rechtswesen bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Normen, Institutionen und Verfahren, die das Zusammenleben in einer Gesellschaft ordnen. Es umfasst die Rechtsordnung eines Staates sowie das Verhältnis zwischen Staat, Individuen und Organisationen. Das Rechtswesen wird beeinflusst von nationalen Verfassungen, Gesetzgebungen, Verwaltungsvorschriften, Gewohnheitsrecht und internationalem Recht.
Quellen des Rechts: Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen, Gewohnheitsrecht, Rechtsgrundsätze. Die Rechtsprechung, also Entscheidungen der Gerichte, trägt zur
Akteure und Funktionen: Der Gesetzgeber (Parlament) schafft Gesetze; die Regierung oder Verwaltung setzt sie um; Gerichte
Typische Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht. In vielen Ländern wirkt das