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Rechtswesen

Rechtswesen bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Normen, Institutionen und Verfahren, die das Zusammenleben in einer Gesellschaft ordnen. Es umfasst die Rechtsordnung eines Staates sowie das Verhältnis zwischen Staat, Individuen und Organisationen. Das Rechtswesen wird beeinflusst von nationalen Verfassungen, Gesetzgebungen, Verwaltungsvorschriften, Gewohnheitsrecht und internationalem Recht.

Quellen des Rechts: Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen, Gewohnheitsrecht, Rechtsgrundsätze. Die Rechtsprechung, also Entscheidungen der Gerichte, trägt zur

Akteure und Funktionen: Der Gesetzgeber (Parlament) schafft Gesetze; die Regierung oder Verwaltung setzt sie um; Gerichte

Typische Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht. In vielen Ländern wirkt das

Auslegung
und
Weiterentwicklung
der
Normen
bei,
ebenso
die
akademische
Lehre
und
die
Verwaltungspraxis.
Grundrechts-
und
Verfahrensgarantien
sichern
Rechtsstaatlichkeit.
wachen
über
Rechtsanwendung
und
schützen
Rechte.
Rechtsanwälte,
Notare
und
andere
Berufe
unterstützen
die
Beteiligten.
Gewaltenteilung
und
unabhängige
Gerichte
sind
zentrale
Merkmale
des
Rechtsstaats.
europäische
oder
internationale
Recht
auf
das
nationale
System
ein;
im
kontinentaleuropäischen
Rechtskreis
spielt
kodifiziertes
Recht
eine
zentrale
Rolle,
während
Common-Law-Systeme
stärker
auf
Präzedenzfällen
beruhen.