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Verwaltungspraxis

Verwaltungspraxis bezeichnet die alltäglichen Verfahren, Abläufe und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Sie umfasst die operative Umsetzung von Gesetzen, die Verwaltung von Bürgerdiensten, Aktenführung, Informations- und Kommunikationsprozesse sowie das Personal- und Ressourcenmanagement. Im Zentrum steht die sachgerechte, rechtskonforme und effiziente Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne des Allgemeinwohls.

Die Verwaltungspraxis ist geprägt von einem Spannungsverhältnis zwischen Rechtsbindung, Verwaltungsverfahren und politischem Auftrag. Sie orientiert sich

In der Wissenschaft wird Verwaltungspraxis oft unter dem Begriff Verwaltungswissenschaft oder Public Administration untersucht. Forschungsthemen umfassen

Aktuelle Entwicklungen betreffen die Modernisierung öffentlicher Verwaltung: Digitalisierung, E-Government, Open Government, Leistungsorientierung, Governance-Ansätze und Transparenz. Herausforderungen

an
stabilen
Grundsätzen
des
Verwaltungsrechts,
wie
Verfahrensrechten,
Gleichbehandlung,
Transparenz
und
Neutralität,
während
sie
gleichzeitig
pragmatische
Lösungen
für
komplexe
Probleme
sucht.
Die
Praxis
wird
durch
organisatorische
Strukturen,
Hierarchien,
Zuständigkeiten
sowie
Digitalkompetenzen
beeinflusst.
Organisations-
und
Prozessgestaltung,
Entscheidungs-
und
Handlungslogik
von
Verwaltungspersonal,
Implementierung
von
Gesetzen,
Servicequalität,
Effizienz,
sowie
die
Interaktion
mit
Bürgern
und
Unternehmen.
liegen
in
Bürokratisierungsrisiken,
Komplexität
öffentlicher
Aufgaben,
Datenschutz
sowie
der
Balance
zwischen
Rechtsstaatlichkeit
und
Effizienz.
Praxis
und
Forschung
streben
danach,
Verfahren
verständlicher,
nachvollziehbarer
und
wirksamer
zu
machen.