Zuständigkeiten
Zuständigkeiten bezeichnet die Verteilung von Aufgaben, Entscheidungskompetenzen und Verantwortung innerhalb einer Organisation oder in Rechtsbeziehungen. Sie legen fest, wer für welchen Bereich zuständig ist, wer Entscheidungen treffen darf, wer informiert oder rechenschaftspflichtig ist. Zuständigkeiten können organisatorisch (welche Abteilung oder Rolle), fachlich (welche Sachaufgaben) oder rechtlich-juristisch (örtliche oder sachliche Gerichtsbarkeit bzw. behördliche Zuständigkeiten) differenziert sein. In der öffentlichen Verwaltung unterscheidet man regelmäßig örtliche Zuständigkeit (Zuständigkeit eines Amtes in einer Kommune), sachliche Zuständigkeit (Zuordnung zu einer Rechts- bzw. Fachstelle) sowie persönliche Zuständigkeit (verantwortliche Personen oder Stellen). In Unternehmen unterscheiden sich Zuständigkeiten oft in Bereichen wie Finanzen, Personal, IT, Produktion; jeweils ist der Verantwortliche für Planung, Umsetzung und Kontrolle zuständig. Befugnisse, Verantwortung und Kompetenz sind eng miteinander verbunden: Befugnis bedeutet das Recht, Entscheidungen zu treffen; Verantwortung bezeichnet die Rechenschaftspflicht; Kompetenz beschreibt die notwendigen Fähigkeiten und die Zuweisung entsprechender Aufgaben.
Zur Umsetzung werden Zuständigkeiten typischerweise in Organigrammen, Dienstanweisungen, Aufgabenbeschreibungen oder Verträgen festgelegt. Hilfreiche Instrumente sind zum
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