rechtlichjuristisch
Rechtlichjuristisch ist ein selten verwendeter zusammengesetzter Ausdruck im Deutschen, der die beiden Begriffe rechtlich und juristisch miteinander verbindet. Er dient dazu, eine Frage oder Bewertung sowohl in Bezug auf die Rechtslage als auch auf die juristische Auslegung bzw. Praxis zu kennzeichnen. In gängigen Wörterbüchern ist die Verbindung nicht als eigenständiger Standardbegriff etabliert; üblicher ist die getrennte Verwendung von rechtlich oder juristisch, gelegentlich aber auch die hyphenierte Form.
Rechtlich bezieht sich auf die Rechtsordnung, Gesetzmäßigkeiten und formale Anforderungen. Juristisch betrifft eher die Wissenschaft, Rechtsprechung
Die Verschmelzung zu einem einzelnen Adjektiv ist stilistisch auffällig und überwiegend in akademischen oder fachjournalistischen Texten
Etymologisch setzt sich der Ausdruck aus recht, dem Kernwort des Gesetzes, und juristisch, abgeleitet von Juris