juristisch
Juristisch ist ein Adjektiv der deutschen Sprache, das sich auf das Recht, die Rechtsordnung oder die Rechtswissenschaft bezieht. Es beschreibt Sachverhalte, Vorgänge oder Fachbegriffe, die dem Rechtsbereich zugeordnet sind. In der Alltagssprache wird der Begriff oft synonym mit rechtlich verwendet, während juristisch tendenziell eine fachliche oder akademische Konnotation hat.
Etymologisch stammt juristisch vom lateinischen ius bzw. juris (Recht) ab und gelangte über das Mittelhochdeutsche bzw.
Verwendung und Abgrenzung: Rechtlich bezeichnet allgemein rechtliche Belange oder Rechtsnormen, während gesetzlich sich auf Vorschriften des
Beispiele aus dem Sprachgebrauch: juristische Person (eine rechtsfähige Einheit), juristischer Rat, juristische Wissenschaft, juristische Prüfung. Der