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juristisch

Juristisch ist ein Adjektiv der deutschen Sprache, das sich auf das Recht, die Rechtsordnung oder die Rechtswissenschaft bezieht. Es beschreibt Sachverhalte, Vorgänge oder Fachbegriffe, die dem Rechtsbereich zugeordnet sind. In der Alltagssprache wird der Begriff oft synonym mit rechtlich verwendet, während juristisch tendenziell eine fachliche oder akademische Konnotation hat.

Etymologisch stammt juristisch vom lateinischen ius bzw. juris (Recht) ab und gelangte über das Mittelhochdeutsche bzw.

Verwendung und Abgrenzung: Rechtlich bezeichnet allgemein rechtliche Belange oder Rechtsnormen, während gesetzlich sich auf Vorschriften des

Beispiele aus dem Sprachgebrauch: juristische Person (eine rechtsfähige Einheit), juristischer Rat, juristische Wissenschaft, juristische Prüfung. Der

frühneuhochdeutsche
Juristik
in
die
heutige
Form.
In
der
Rechts-
und
Wissenschaftssprache
wird
der
Begriff
vor
allem
in
Verbindung
mit
juristischer
Praxis
oder
Wissenschaft
gebraucht,
etwa
in
Begriffen
wie
juristische
Person,
juristische
Sprache,
juristische
Fakultät
oder
juristische
Prüfung.
Gesetzgebers
bezieht.
Juristisch
legt
den
Fokus
häufiger
auf
die
Rechtsanwendung,
Rechtswissenschaft
oder
fachliche
Bewertung.
In
Texten
wird
juristisch
daher
häufig
dort
verwendet,
wo
es
um
juristische
Denkweisen,
Verfahren
oder
Gutachten
geht.
Begriff
ist
neutral
und
wird
sowohl
in
der
juristischen
Fachsprache
als
auch
in
sachlichen
Beschreibungen
außerhalb
des
Fachjargons
verwendet.