Gesetzgebers
Gesetzgeber (Genitiv: Gesetzgebers) bezeichnet im Staatsrecht die personelle oder institutionelle Instanz, die Gesetzestexte ausarbeitet, beschließt und damit die Rechtsordnung formt. Es handelt sich um die gesetzgebende Gewalt eines Staates; ihre Aufgaben bestehen darin, Rechtsnormen zu schaffen, zu ändern oder aufzuheben, oft im Zusammenhang mit der Verfassung. Der Begriff steht im Gegensatz zur exekutiven und judikative Gewalt. In föderalen Systemen können sowohl nationale als auch regionale Gesetzgeber vorgesehen sein.
Der Gesetzgebungsprozess umfasst typischerweise Entwurf, Beratung in Ausschüssen, mehrstufige Debatten, Abstimmung und die Verkündung eines Gesetzes.
Beispiele: In Deutschland bilden Bundestag und in bestimmten Bereichen der Bundesrat die gesetzgebende Gewalt; der Bundespräsident