Home

Gesetzgebers

Gesetzgeber (Genitiv: Gesetzgebers) bezeichnet im Staatsrecht die personelle oder institutionelle Instanz, die Gesetzestexte ausarbeitet, beschließt und damit die Rechtsordnung formt. Es handelt sich um die gesetzgebende Gewalt eines Staates; ihre Aufgaben bestehen darin, Rechtsnormen zu schaffen, zu ändern oder aufzuheben, oft im Zusammenhang mit der Verfassung. Der Begriff steht im Gegensatz zur exekutiven und judikative Gewalt. In föderalen Systemen können sowohl nationale als auch regionale Gesetzgeber vorgesehen sein.

Der Gesetzgebungsprozess umfasst typischerweise Entwurf, Beratung in Ausschüssen, mehrstufige Debatten, Abstimmung und die Verkündung eines Gesetzes.

Beispiele: In Deutschland bilden Bundestag und in bestimmten Bereichen der Bundesrat die gesetzgebende Gewalt; der Bundespräsident

Häufig
ist
der
Gesetzgeber
auch
für
die
Haushalts-
und
Kontrollfunktionen
gegenüber
der
Regierung
verantwortlich.
In
vielen
Ländern
bedarf
ein
Gesetz
der
Zustimmung
weiterer
gesetzgebender
Organe
oder
des
Staatsoberhaupts
(z.
B.
Präsident
oder
König)
sowie
der
Veröffentlichung
im
Amtsblatt,
um
rechtswirksam
zu
werden.
In
einigen
Systemen
können
Referenden
oder
Volksentscheide
den
Gesetzgebungsprozess
ergänzen.
unterzeichnet
bzw.
promulgiert
Gesetze.
In
Österreich
besteht
die
gesetzgebende
Gewalt
aus
Nationalrat
und
Bundesrat;
in
der
Schweiz
arbeitet
die
Bundesversammlung
(National-
und
Ständerat)
gemeinsam.
Im
angelsächsischen
Raum
entspricht
dem
Gesetzgeber
das
Parlament
oder
der
Kongress.
Die
genaue
Struktur
variiert
je
nach
Verfassung,
bleibt
jedoch
Kernbeteiligung
bei
der
Schaffung
von
Rechtsnormen.