Home

gesetzgebende

Gesetzgebende ist ein Adjektiv, das sich auf das Gesetzebene oder das Rechtsetzende bezieht. In politikwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Zusammenhängen wird oft von der gesetzgebenden Gewalt oder dem gesetzgebenden Organ gesprochen. Es beschreibt damit die Funktion oder die Institutionen, die für die Schaffung von Rechtsnormen zuständig sind.

Im Verfassungsrecht gehört die gesetzgebende Gewalt zu den drei Gewalten in der Gewaltenteilung, neben der exekutiven

In Deutschland ist die gesetzgebende Gewalt in Bund und Ländern verankert. Auf Bundesebene liegt sie primär

Der Begriff ist nicht auf Deutschland beschränkt. In vielen Rechtsordnungen wird die gesetzgebende Gewalt durch ähnliche

(ausführenden)
und
der
judikativen
(rechtsprechenden)
Gewalt.
Die
gesetzgebende
Gewalt
ist
damit
verantwortlich
für
Entwurf,
Debatte,
Verabschiedung
und
Förderung
von
Gesetzen.
Je
nach
Staatsaufbau
kann
sie
in
einer
oder
zwei
Kammern
organisiert
sein.
beim
Bundestag,
dem
unmittelbar
gewählten
Parlament,
unterstützt
vom
Bundesrat,
der
die
Interessen
der
Länder
vertritt
und
bei
bestimmten
Gesetzgebungsverfahren
zustimmungspflichtig
ist.
Gesetze
entstehen
üblicherweise
aus
Gesetzesvorlagen
oder
Anträgen
von
Regierung,
Fraktionen
oder
einzelnen
Abgeordneten,
durchlaufen
Ausschuss-
und
Beratungsverfahren,
werden
in
Lesungen
debattiert
und
schließlich
verabschiedet.
Nach
der
Verabschiedung
erfolgt
die
Verkündung
durch
den
Bundespräsidenten
und
die
Veröffentlichung
im
Bundesgesetzblatt.
Strukturen
definiert,
wobei
der
konkrete
Aufbau
(ein-
oder
mehrkammeriges
Parlament,
Mitwirkung
der
Gliedstaaten,
Referendumswege)
variiert.
Wichtig
bleibt
der
Grundsatz
der
Gewaltenteilung,
der
die
gesetzgebende
Gewalt
von
der
ausführenden
und
der
rechtsprechenden
Gewalt
trennt.