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Verfassungsrecht

Verfassungsrecht ist die Lehre und Praxis des öffentlichen Rechts, die sich mit der Verfassung, den Grundrechten und der Organisation des Staates befasst. Es regelt die Kompetenzen von Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, das Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander sowie den Schutz verfassungsrechtlich relevanter Grundprinzipien. Neben Normsetzung stellt es sicher, dass politische Entscheidungen mit der Verfassung vereinbar sind.

In Deutschland bildet das Grundgesetz die zentrale Verfassung. Es enthält die Grundrechte (Art. 1–19) und Grundprinzipien

Die Durchsetzung obliegt dem Bundesverfassungsgericht, dem höchsten Verfassungsorgan. Typische Verfahrensformen im Verfassungsrecht sind die Verfassungsbeschwerde, die

Verfassungsrecht beeinflusst wesentliche Fragen des demokratischen Rechtsstaats: Wer gesetzgebungsbefugt ist, wie Rechte geschützt werden und wie

wie
Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit,
Bundesstaatlichkeit
und
Gewaltenteilung
(Art.
20).
Bestimmte
Kernprinzipien
sind
durch
die
Ewigkeitsklausel
in
Art.
79
Abs.
3
unantastbar.
Landesverfassungen
ergänzen
das
System
auf
Länderebene.
Verfassungsrecht
umfasst
darüber
hinaus
Normen,
die
Grundrechte
einschränken
oder
die
Organisation
des
Staats
sowie
das
Verhältnis
der
Verfassungsorgane
regeln.
abstrakte
und
konkrete
Normenkontrolle
sowie
das
Organstreitverfahren.
Das
Gericht
prüft
Gesetze
und
Verwaltungshandeln
auf
Verfassungskonformität
und
schützt
die
Grundrechte
der
Bürgerinnen
und
Bürger.
Entscheidungen
des
Gerichts
haben
weitreichende
Auswirkungen
auf
die
Rechtsordnung
und
politische
Praxis,
ohne
die
Verfassung
selbst
zu
ändern.
Konflikte
zwischen
Verfassung
und
Regularien
gelöst
werden.
Es
dient
der
Sicherung
verfassungsmäßiger
Ordnung
und
der
Rechtsgleichheit
in
Staat
und
Gesellschaft.