Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde bezeichnet im deutschen Recht ein Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe), mit dem Betroffene behaupten, Grundrechte aus dem Grundgesetz (GG) oder die verfassungsmäßige Ordnung seien durch Handlungen oder Unterlassungen von Behörden verletzt worden. Ziel ist der Schutz der Verfassungsordnung vor Eingriffen durch Staatshandeln, Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, juristische Personen des Privatrechts oder Vereine, die durch
Zulässigkeit und Frist: Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer unmittelbar betroffen ist und in der
Verfahren: Das Bundesverfassungsgericht prüft zunächst die Zulässigkeit und danach die Sach- und Rechtslage. Ist die Beschwerde
Folgen: Erkennt das Gericht eine Verletzung der Grundrechte oder der verfassungsmäßigen Ordnung, kann der betroffene Rechtsakt
Bedeutung: Die Verfassungsbeschwerde ist eines der zentralen Instrumente zum Schutz der Grundrechte in Deutschland und ergänzt