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Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde bezeichnet im deutschen Recht ein Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe), mit dem Betroffene behaupten, Grundrechte aus dem Grundgesetz (GG) oder die verfassungsmäßige Ordnung seien durch Handlungen oder Unterlassungen von Behörden verletzt worden. Ziel ist der Schutz der Verfassungsordnung vor Eingriffen durch Staatshandeln, Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, juristische Personen des Privatrechts oder Vereine, die durch

Zulässigkeit und Frist: Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer unmittelbar betroffen ist und in der

Verfahren: Das Bundesverfassungsgericht prüft zunächst die Zulässigkeit und danach die Sach- und Rechtslage. Ist die Beschwerde

Folgen: Erkennt das Gericht eine Verletzung der Grundrechte oder der verfassungsmäßigen Ordnung, kann der betroffene Rechtsakt

Bedeutung: Die Verfassungsbeschwerde ist eines der zentralen Instrumente zum Schutz der Grundrechte in Deutschland und ergänzt

öffentliche
Maßnahmen
unmittelbar
und
persönlich
betroffen
sind.
Die
Beschwerde
richtet
sich
auf
Verstöße
gegen
Grundrechte
oder
gegen
die
verfassungsmäßige
Ordnung.
Sie
dient
der
abstrakten
oder
konkreten
Kontrolle
von
Rechtsakten
oder
Verwaltungshandlungen,
die
in
einem
konkreten
Fall
als
rechtswidrig
geltend
gemacht
werden.
Regel
alle
ordentlichen
Rechtsmittel
ausgeschöpft
wurden,
es
sei
denn,
deren
Erfolgsaussichten
sind
offensichtlich.
Die
Frist
beträgt
in
der
Regel
ein
Jahr
ab
der
Rechtskraft
der
belastenden
Entscheidung
oder
ab
dem
Zeitpunkt,
zu
dem
der
Beschwerdeführer
von
der
Maßnahme
Kenntnis
erlangt
hat.
zulässig,
erfolgt
eine
Prüfung
der
Begründetheit.
In
wichtigen
Fällen
kann
das
Gericht
die
Vollziehung
des
belastenden
Rechtsakts
ganz
oder
teilweise
aussetzen.
für
verfassungswidrig
erklärt
oder
aufgehoben
werden.
Die
Entscheidung
bindet
die
Gerichtbarkeit
und
kann
tragende
Rechtsgrundlagen
bzw.
Rechtsfolgen
neu
ordnen.
andere
Verfassungsprüfungen
von
Gesetzgebung
und
Verwaltung.