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Grundrechte

Grundrechte sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Rechte, die dem Einzelnen gegenüber dem Staat Freiheiten, Rechte und Schutz gewähren. Sie sichern Würde, Freiheit, Gleichheit und politische Teilhabe und bilden die Grundlage des Rechtsstaats. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und gelten grundsätzlich für alle Personen im Staatsgebiet, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes. Art. 1 erklärt die Würde

Eingriffe sind zulässig, aber nur gesetzlich vorgesehen und verfassungsgemäß. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Schranken-Schranken kontrollieren Einschränkungen. Grundrechte

Sie bilden die Grundlage der deutschen Demokratie und des Rechtsstaats. In der Praxis entwickeln Gerichte die

des
Menschen
unantastbar.
Die
übrigen
Bestimmungen
schützen
verschiedene
Freiheitsrechte
wie
Meinungs-,
Religions-,
Versammlungs-
und
Bewegungsfreiheit,
Schutz
der
Privatsphäre,
Gleichheit
vor
dem
Gesetz
und
Eigentum.
Grundrechte
schützen
individuelle
Freiheiten
gegen
staatliche
Eingriffe
und
verpflichten
Behörden,
rechtsstaatlich
zu
handeln.
lassen
sich
vor
dem
Bundesverfassungsgericht
durch
Verfassungsbeschwerde
durchsetzen
(Art.
93
Abs.
4
GG);
daneben
sind
Normenkontrolle,
Organstreitverfahren
möglich.
Reichweite
der
Grundrechte
weiter,
insbesondere
im
digitalen
Bereich,
Datenschutz
und
informationeller
Selbstbestimmung.