Grundrechte
Grundrechte sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Rechte, die dem Einzelnen gegenüber dem Staat Freiheiten, Rechte und Schutz gewähren. Sie sichern Würde, Freiheit, Gleichheit und politische Teilhabe und bilden die Grundlage des Rechtsstaats. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und gelten grundsätzlich für alle Personen im Staatsgebiet, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes. Art. 1 erklärt die Würde
Eingriffe sind zulässig, aber nur gesetzlich vorgesehen und verfassungsgemäß. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Schranken-Schranken kontrollieren Einschränkungen. Grundrechte
Sie bilden die Grundlage der deutschen Demokratie und des Rechtsstaats. In der Praxis entwickeln Gerichte die