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verpflichten

Verpflichten ist ein deutsches Verb, das bedeutet, jemanden oder sich selbst an eine Pflicht, eine Vereinbarung oder eine Verpflichtung zu binden. Es kann transitiv verwendet werden, wenn etwas einer Person auferlegt wird, zum Beispiel: Der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit. Es kann auch reflexiv gebraucht werden, wenn sich jemand zu einer Leistung oder zu einer Regel verpflichtet: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Verschwiegenheit zu wahren.

Etymologie und Bedeutungsebenen: Verpflichten leitet sich vom Substantiv Pflicht ab und verwendet das Präfix ver-, das

Verwendung im Sprachgebrauch: In der Alltagssprache spricht man oft von Verpflichtungen eingehen oder sich verpflichten, etwa

Verpflichtung als Nomen: Das Substantiv Verpflichtung bezeichnet eine Bindung an eine Pflicht, ein Versprechen oder eine

Siehe auch: Verpflichtung, Verbindlichkeit, Verpflichtungserklärung, Vertrag.

auf
Bindung
oder
Vollzug
hinweist.
Damit
umfasst
der
Begriff
sowohl
rechtliche
als
auch
moralische
Verpflichtungen.
Verwandte
Formen
sind
Verpflichtung
(Obligation,
Bindung)
und
Verpflichtungen
im
Plural,
sowie
das
Adjektiv
verpflichtet.
im
Zusammenhang
mit
Verträgen,
Vereinbarungen
oder
Versprechen.
In
juristischen
oder
wirtschaftlichen
Zusammenhängen
bezieht
sich
Verpflichten
häufig
auf
vertragliche
Pflichten,
die
eine
Partei
eingeht
oder
einer
anderen
auferlegt.
Die
Formulierungen
unterscheiden
sich
je
nach
Konstruktion:
„jemanden
zu
etwas
verpflichten“,
„sich
zu
etwas
verpflichten“
bzw.
„Verpflichtungen
eingehen“
und
„Verpflichtungserklärung“
für
spezifizierte
Verpflichtungen.
vertragliche
Verpflichtung.
Im
Vergleich
dazu
wird
oft
von
Verbindlichkeiten
gesprochen,
wenn
es
um
gesetzliche
oder
finanzielle
Schulden
geht;
Verbindlichkeiten
sind
im
Buchhaltungs-/Finanzkontext
häufig
der
Oberbegriff.