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Verschwiegenheit

Verschwiegenheit bezeichnet das Bestreben, bestimmte Informationen geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Begriff umfasst sowohl moralische als auch rechtliche Aspekte und findet Anwendung in privaten Beziehungen, im Berufsleben und in staatlichen Verfahren. Etymologisch stammt Verschwiegenheit vom Verb verschweigen, das „ver-“ und „schweigen“ verbindet.

Im rechtlichen Kontext unterscheidet man zwischen allgemeiner Verschwiegenheit als Tugend und gesetzlich verankerten Schweigepflichten. In Deutschland

In der Praxis bedeutet Verschwiegenheit, sensible Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder in zulässigen Ausnahmefällen weiterzugeben.

Unterscheidungen: Verschwiegenheit ist der allgemeine Begriff der Geheimhaltung, während die Schweigepflicht eine konkrete rechtliche Verpflichtung darstellt.

besteht
für
bestimmte
Berufsgruppen
eine
Berufsgeheimnis-
bzw.
Schweigepflicht,
etwa
für
Ärztinnen
und
Ärzte,
Rechtsanwältinnen
und
Rechtsanwälte,
Apothekerinnen
und
Apotheker,
Notarinnen
und
Notare,
Wirtschaftsprüferinnen
und
Wirtschaftsprüfer
sowie
Steuerberaterinnen
und
Steuerberater.
Die
rechtliche
Grundlage
ergibt
sich
überwiegend
aus
dem
Strafgesetzbuch
(StGB)
sowie
dem
jeweiligen
Berufsrecht.
Ausnahmen
können
Einwilligung
der
Betroffenen
oder
gesetzlich
vorgeschriebene
Offenlegungen
sein.
Sie
bildet
eine
zentrale
Vertrauensbasis
in
Bereichen
wie
Medizin,
Recht
oder
Finanzwesen.
Zusätzlich
ergänzt
der
Datenschutzrahmen
(etwa
die
EU-Datenschutz-Grundverordnung)
den
Umgang
mit
personenbezogenen
Daten
und
stärkt
die
verlässliche
Geheimhaltung
sensibler
Informationen.
In
bestimmten
Berufen
gibt
es
ergänzende
Normen,
die
Quellen-
oder
Hinweisgeberschutz
betreffen;
diese
unterliegen
ebenfalls
klaren
rechtlichen
Regeln.