Verschwiegenheit
Verschwiegenheit bezeichnet das Bestreben, bestimmte Informationen geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Begriff umfasst sowohl moralische als auch rechtliche Aspekte und findet Anwendung in privaten Beziehungen, im Berufsleben und in staatlichen Verfahren. Etymologisch stammt Verschwiegenheit vom Verb verschweigen, das „ver-“ und „schweigen“ verbindet.
Im rechtlichen Kontext unterscheidet man zwischen allgemeiner Verschwiegenheit als Tugend und gesetzlich verankerten Schweigepflichten. In Deutschland
In der Praxis bedeutet Verschwiegenheit, sensible Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder in zulässigen Ausnahmefällen weiterzugeben.
Unterscheidungen: Verschwiegenheit ist der allgemeine Begriff der Geheimhaltung, während die Schweigepflicht eine konkrete rechtliche Verpflichtung darstellt.