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Selbstbestimmung

Selbstbestimmung bezeichnet die Fähigkeit und das Recht von Individuen oder Gruppen, eigene Entscheidungen zu treffen und über die Gestaltung des eigenen Lebens oder über den politischen Status zu bestimmen. Der Begriff verbindet contrapunkte wie Autonomie, Unabhängigkeit und Mitbestimmung und wird in verschiedenen Kontexten verwendet.

Etymologisch bedeutet Selbstbestimmung wörtlich Selbstbestimmung oder Selbstfestlegung. In politischer Hinsicht bezieht sich der Begriff vor allem

Im Bereich der persönlichen Ethik und Medizin bedeutet Selbstbestimmung die Achtung der Autonomie des Individuums, insbesondere

Kritische Diskussionen behandeln das Spannungsverhältnis zwischen kollektiven Selbstbestimmungsforderungen und bestehenden Staatsgrenzen, Fragen der Sezession versus Stabilität,

auf
das
Völkerrecht,
wo
das
Recht
der
Völker
auf
freie
Selbstbestimmung
verankert
ist.
Dieses
Recht
wurde
im
20.
Jahrhundert
im
Zuge
der
Dekolonisierung
und
der
Entwicklung
moderner
Staatensysteme
herausgearbeitet.
Es
findet
sich
in
der
Charta
der
Vereinten
Nationen
(Art.
1
Abs.
2)
und
in
entsprechenden
Dekolonisierungserklärungen
sowie
in
weiteren
völkerrechtlichen
Normen.
Praktisch
umfasst
es
das
Recht
eines
Volkes
oder
einer
Gemeinschaft,
über
politische
Zugehörigkeit,
staatliche
Struktur,
wirtschaftliche
Entwicklung
und
kulturelle
Identität
zu
entscheiden.
In
vielen
Verfassungen
und
Rechtsordnungen
wird
die
Selbstbestimmung
als
legitimationsgestützte
Grundlage
für
Autonomie-
oder
Unabhängigkeitsbestrebungen
anerkannt,
während
gleichzeitig
territoriale
Integrität
und
Minderheitenrechte
zu
berücksichtigen
sind.
bei
medizinischen
Entscheidungen
und
der
informierten
Einwilligung.
Diese
individuelle
Dimension
wird
oft
als
Selbstbestimmungsrecht
des
Patienten
bezeichnet.
sowie
praktische
Umsetzungsfragen
in
multiethnischen
Gesellschaften.