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Minderheitenrechte

Minderheitenrechte bezeichnen die Rechte von Personen, die einer nationalen, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheit angehören, um Diskriminierung zu verhindern, Gleichbehandlung zu sichern und die kulturelle Identität sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu schützen. Sie ergänzen universelle Menschenrechte und zielen darauf ab, soziale Integration zu ermöglichen, ohne die kulturelle Vielfalt zu untergraben.

Auf internationaler Ebene bilden die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und spezifische Instrumente die Rechtsbasis. Dazu gehört

Zu den Kerninhalten gehören Gleichbehandlung und der Schutz vor Assimilation, das Recht auf Identität sowie die

Umsetzung und Herausforderungen umfassen staatliche Anerkennung, konsularische und administrative Unterstützung, Beteiligung der Minderheiten an Gesetzgebung und

die
UN-Declaration
on
the
Rights
of
Persons
Belonging
to
National
or
Ethnic,
Religious
and
Linguistic
Minorities
(1992).
In
Europa
spielen
die
Rahmenkonvention
zum
Schutz
nationaler
Minderheiten
(1995)
des
Europarats,
die
Europäische
Charta
der
Regional-
oder
Minderheitensprachen
(1992)
sowie
die
EU-Grundrechtecharta
eine
wichtige
Rolle.
Dort
werden
protección,
Partizipation
und
Bildung
in
oder
über
Minority
Languages
betont;
EU-Rechte
betonen
zudem
Nichtdiskriminierung
und
kulturelle
Vielfalt.
Möglichkeit
zur
Teilhabe
am
politischen
Leben.
Minderheiten
haben
Anspruch
auf
Bildung
in
der
Minderheitensprache,
Zugang
zu
Medien
in
ihrer
Sprache,
kulturelle
und
religiöse
Selbstbestimmung
sowie
auf
die
Nutzung
ihrer
Sprache
in
privaten,
öffentlichen
und
gegebenenfalls
juristischen
Kontexten.
Je
nach
Rechtsordnung
können
auch
kollektive
Rechte
auf
Selbstverwaltung
oder
kulturelle
Institutionen
vorgesehen
sein.
Politik
sowie
Mechanismen
zur
Rechtsdurchsetzung
und
zur
Überwachung
der
Einhaltung
der
Rechte.