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Bewegungsfreiheit

Bewegungsfreiheit bezeichnet das Recht des Einzelnen, sich innerhalb eines Rechtsraums frei zu bewegen, zu reisen, seinen Wohn- oder Aufenthaltsort zu wählen und grundsätzlich in den Staatsraum ein- und ausreisen zu dürfen. Sie gehört zu den Grundlagen der persönlichen Freiheit und ermöglicht Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie Zugang zu Bildung, Arbeit und Kultur.

In Deutschland ist Bewegungsfreiheit ein grundlegendes Rechtsprinzip, das unter anderem durch das Grundgesetz geschützt wird. Die

Auf europäischer Ebene ist Bewegungsfreiheit ein Kernprinzip des Binnenmarkts. EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in jedem Mitgliedstaat

International rechtlich wird Bewegungsfreiheit durch Menschenrechtsnormen geschützt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 13) sowie der

In der Praxis umfasst Bewegungsfreiheit auch Fragen der Infrastruktur, Verkehrspolitik, Grenzregime und der Abwägung zwischen Sicherheit,

zentrale
Norm
ist
die
Freizügigkeit
im
Bundesgebiet,
die
es
Deutschen
und
in
vielen
Fällen
auch
Ausländern
erlaubt,
sich
frei
zu
bewegen,
einen
Wohnsitz
zu
wählen
und
sich
aufzuhalten.
Eingriffe
durch
Staat
oder
Behörden
sind
zulässig,
wenn
sie
verfassungs-
oder
gesetzlich
gerechtfertigt
und
verhältnismäßig
sind,
etwa
aus
Gründen
der
öffentlichen
Sicherheit,
Ordnung,
Gesundheit
oder
zum
Schutz
der
Rechte
anderer.
leben,
arbeiten,
studieren
und
sich
niederlassen,
grundsätzlich
ohne
Diskriminierung
aufgrund
der
Staatsangehörigkeit.
Bestimmte
Maßnahmen
aus
Sicherheits-
oder
Gesundheitsgründen
bleiben
möglich.
Das
Schengen-System
erleichtert
grenzüberschreitende
Reisen,
indem
Grenzkontrollen
zwischen
vielen
Mitgliedstaaten
abgeschafft
wurden.
Internationale
Pakt
über
bürgerliche
und
politische
Rechte
(Artikel
12)
sichern
das
Recht
auf
Freizügigkeit
innerhalb
eines
Landes
und
das
Recht,
das
Heimatland
zu
verlassen
und
dorthin
zurückzukehren.
Gesundheitsschutz
und
individuellen
Freiheiten.