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Abwägung

Abwägung bezeichnet den Prozess des Abwägens gegensätzlicher Gründe, Interessen oder Folgen, um eine Entscheidung zu treffen. Sie ist ein zentrales Element in Ethik, Recht, Politik und Verwaltungsprozessen. Im Gegensatz zu einer rein offensichtlichen Präferenz zielt eine Abwägung darauf ab, Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und ein ausgewogenes Ergebnis zu suchen, das die verschiedenen Belange berücksichtigt.

Der Begriff leitet sich vom Verb abwägen ab, das auf das Bild des Wiegens zurückgeht. Abwägung bezeichnet

In der Rechtsanwendung dient die Abwägung oft dem Verhältnismäßigkeitsprinzip: Hier werden Grundrechtseingriffe, öffentliche Interessen und andere

Die Abwägung ist oft durch Wertevorstellungen geprägt, aber methodische Ansätze wie strukturierte Entscheidungsprozesse oder formale Abwägungsmodelle

Siehe auch Verhältnismäßigkeit, Kosten-Nutzen-Analyse, Ethik, Entscheidungsfindung.

den
Prozess
der
Gewichtung,
Prüfung
und
Gegenüberstellung
von
Prioritäten,
Werten
und
möglichen
Folgen.
Rechtsgüter
gegeneinander
abgewogen.
In
der
Ökonomie
kann
eine
Kosten-Nutzen-
oder
Nutzen-Kosten-Analyse
als
Abwägung
verstanden
werden.
Im
Alltag
bedeutet
Abwägung,
Vor-
und
Nachteile
verschiedener
Optionen
zu
prüfen,
um
eine
rationale
Entscheidung
zu
treffen.
helfen,
Transparenz
zu
schaffen.
Sie
kann
auch
normative
Komponenten
haben,
indem
Rechtsgüter
oder
Werte
priorisiert
werden.