Rechtsgüter
Rechtsgut (Plural: Rechtsgüter) bezeichnet in der Rechtslehre den rechtlich geschützten Wert oder das Interesse, das der Gesetzgeber durch Normen zu schützen beabsichtigt. Es handelt sich nicht um einen materiellen Gegenstand, sondern um einen normative geschützten Wert, dessen Verletzung Rechtsfolgen auslösen kann.
In der Praxis dient der Begriff der Bestimmung des Schutzzwecks von Straftat- und Rechtsnormen. Der Schutz
Theoretisch wird oft von einer Rechtsgüterlehre gesprochen, die Unterschiede und Hierarchien der geschützten Güter behandelt; die
Anwendungszweck: Rechtsgüter dienen dem Schutz des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der individuellen Rechte. Die konkrete Rechtsgüterordnung variiert