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Straftat

Eine Straftat bezeichnet im Strafrecht ein rechtswidriges Verhalten, das den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt und deshalb strafbar ist. In der Regel bestehen Straftaten aus drei Elementen: dem Tatbestand, der Rechtswidrigkeit und der Schuld. Der Tatbestand beschreibt die konkrete Tathandlung oder das Unterlassen sowie die im Gesetz festgelegten Umstände. Rechtswidrigkeit bedeutet, dass kein Rechtfertigungsgrund vorliegt, zum Beispiel Notwehr, rechtfertigende Einwilligung oder Notstand. Schuld verlangt persönliche Vorwerfbarkeit des Täters, üblicherweise in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Strafrechtliche Einordnungen unterscheiden Verbrechen und Vergehen; Verbrechen sind schwerwiegender, Vergehen weniger schwer. Neben diesen gibt es

Typische Straftaten sind Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Beleidigung, Tötung. Beteiligung an einer Straftat kann als Täterschaft, Mittäterschaft

Die Durchsetzung erfolgt im Strafverfahren, in dem Beweise erhoben, Zeugen gehört und der Angeklagte vernommen wird.

Ordnungswidrigkeiten,
die
kein
Straftatbestand
sind
und
typischerweise
mit
Bußgeldern
oder
Verwarnungen
geahndet
werden.
oder
durch
Anstiftung
und
Beihilfe
erfolgen.
Die
Folgen
einer
Verurteilung
reichen
von
Freiheitsstrafen
bis
zu
Geldstrafen;
weitere
Rechtsfolgen
umfassen
Führungszeugnisse,
Bewährung
oder
Fahrverbote.
Das
Strafrecht
schützt
Rechtsgüter
wie
Leben,
Gesundheit,
Eigentum
und
persönliche
Freiheit
und
sorgt
für
Rechtsfrieden
in
der
Gesellschaft.