Führungszeugnisse
Führungszeugnisse sind amtliche Bescheinigungen über das strafrechtliche Vorleben einer Person in Deutschland. Sie weisen Verurteilungen sowie bestimmte andere Einträge im Bundeszentralregister (BZR) aus und dienen als Nachweis gegenüber Behörden oder privaten Stellen, die ein berechtigtes Interesse an der Zuverlässigkeit und Sicherheit haben. Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz auf Antrag; der Antrag kann bei der zuständigen Meldebehörde gestellt oder online über das Justizportal eingereicht werden. Zur Identifizierung sind Personaldokumente vorzulegen; eine Gebühr wird erhoben.
Es gibt zwei Hauptformen: das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis. Das einfache Führungszeugnis enthält Verurteilungen
In der Praxis wird das Führungszeugnis häufig bei Bewerbungen in sensiblen Bereichen verlangt, etwa im Bildungs-