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Führungszeugnisse

Führungszeugnisse sind amtliche Bescheinigungen über das strafrechtliche Vorleben einer Person in Deutschland. Sie weisen Verurteilungen sowie bestimmte andere Einträge im Bundeszentralregister (BZR) aus und dienen als Nachweis gegenüber Behörden oder privaten Stellen, die ein berechtigtes Interesse an der Zuverlässigkeit und Sicherheit haben. Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz auf Antrag; der Antrag kann bei der zuständigen Meldebehörde gestellt oder online über das Justizportal eingereicht werden. Zur Identifizierung sind Personaldokumente vorzulegen; eine Gebühr wird erhoben.

Es gibt zwei Hauptformen: das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis. Das einfache Führungszeugnis enthält Verurteilungen

In der Praxis wird das Führungszeugnis häufig bei Bewerbungen in sensiblen Bereichen verlangt, etwa im Bildungs-

und
strafrechtliche
Maßnahmen,
die
im
Zentralregister
vermerkt
sind,
und
richtet
sich
grundsätzlich
an
ein
breites
Publikum.
Das
erweiterte
Führungszeugnis
enthält
zusätzlich
Einträge,
die
für
Tätigkeiten
mit
schutzbedürftigen
Personen
relevant
sind
(z.
B.
in
Schulen,
Kindertagesstätten,
Pflegeeinrichtungen)
und
wird
nur
bei
Vorliegen
eines
berechtigten
Interesses
sowie
mit
Einwilligung
der
betroffenen
Person
ausgestellt;
es
ist
in
erster
Linie
für
Arbeitgeber
oder
Behörden
vorgesehen,
die
solchen
Bereichen
Aufgaben
haben.
oder
Gesundheitswesen
oder
bei
sicherheitsrelevanten
Tätigkeiten.
Der
Inhalt
entspricht
dem
Stand
des
Zentralregisters
zum
Zeitpunkt
der
Ausstellung;
verjährte
oder
gesetzlich
ausgeschlossene
Einträge
bleiben
unter
bestimmten
Voraussetzungen
außerhalb
der
Anzeige.
Datenschutzbestimmungen
regeln,
wer
Einsicht
erhalten
darf
und
zu
welchem
Zweck
das
Zeugnis
genutzt
wird.