Justiz
Justiz bezeichnet die Institutionen und Verfahren, die in einem Rechtsstaat für die Auslegung und Durchsetzung von Gesetzen sowie die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind. Sie ist unabhängig von Legislative und Exekutive und bildet zusammen mit Polizei und Verwaltung das rechtstaatliche System einer Nation.
In Deutschland umfasst die Justiz Bund- und Ländergerichte, darunter der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und spezialisierte Obergerichte,
Zentrale Grundsätze sind Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Richter, Verfahrensgarantien und Verhältnismäßigkeit. Gerichte wenden Gesetze an, schützen
Zu den Aufgaben der Justiz gehören die Rechtsanwendung, der Schutz individueller Rechte, die Kontrolle staatlichen Handelns