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Justiz

Justiz bezeichnet die Institutionen und Verfahren, die in einem Rechtsstaat für die Auslegung und Durchsetzung von Gesetzen sowie die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind. Sie ist unabhängig von Legislative und Exekutive und bildet zusammen mit Polizei und Verwaltung das rechtstaatliche System einer Nation.

In Deutschland umfasst die Justiz Bund- und Ländergerichte, darunter der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und spezialisierte Obergerichte,

Zentrale Grundsätze sind Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Richter, Verfahrensgarantien und Verhältnismäßigkeit. Gerichte wenden Gesetze an, schützen

Zu den Aufgaben der Justiz gehören die Rechtsanwendung, der Schutz individueller Rechte, die Kontrolle staatlichen Handelns

ferner
Verwaltungs-,
Arbeits-,
Sozial-
und
Finanzgerichte.
Hinzu
kommen
Staatsanwaltschaften,
Notare
und
die
Gerichtsverwaltung.
In
anderen
deutschsprachigen
Ländern
bestehen
ähnliche
Strukturen
auf
nationaler
und
subnationaler
Ebene.
Grundrechte
und
entscheiden
in
Zivil-,
Straf-,
Verwaltungs-,
Arbeits-,
Sozial-
und
Steuerprozessen.
Entscheidungen
sind
grundsätzlich
durch
Rechtsmittel
wie
Berufung,
Revision
oder
Verfassungsbeschwerde
überprüfbar.
sowie
die
Durchsetzung
von
Urteilen.
Der
Zugang
zur
Rechtspflege,
Rechtsberatung
und
effiziente
Verfahren
sind
zentrale
Anliegen,
ebenso
die
Anpassung
an
digitale
Technologien
und
europäisches
Recht,
das
nationale
Rechtsordnungen
beeinflusst.