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Gerichtsverwaltung

Gerichtsverwaltung bezeichnet die verwaltungsseitigen Tätigkeiten, die den Betrieb eines Gerichts sicherstellen. Sie umfasst Personal, Finanzen, Gebäudemanagement, Aktenführung, Terminplanung, Publikumsdienste und Informations- und Kommunikationstechnik. Im Gegensatz zur richterlichen Entscheidungsfindung geht es hier um Organisation und Administration.

Kernaufgaben sind Personalverwaltung, Haushalts- und Beschaffungswesen, Sicherheits- und Gebäudemanagement, Terminplanung und Prozesskoordination, Akten- und Registerführung, Postbearbeitung,

Die Organisationsformen variieren: Häufig gibt es eine Verwaltungsleitung (Präsident oder Vizepräsident) und spezialisierte Verwaltungsfachkräfte, IT- und

Digitalisierung prägt die Gerichtsverwaltung: E-Akte, elektronisches Archiv, elektronische Zustellung, Online-Terminvereinbarungen und Bürgerdienste. Ziel ist eine schnellere,

Als Infrastruktur des Justizsystems trägt sie wesentlich zu Rechtsstaatlichkeit, Unparteilichkeit und Gleichbehandlung bei. Herausforderungen sind Fachkräftemangel,

IT-Management
sowie
elektronische
Aktenführung
und
digitale
Bürgerdienste.
Oft
arbeiten
Gerichte
mit
einer
übergeordneten
Justizverwaltung
zusammen,
die
Richtlinien
gibt
und
Ressourcen
zuteilt.
Sicherheitsdienste.
Größere
Gerichte
verfügen
über
zentrale
Verwaltungsabteilungen,
kleinere
über
dezentrale
Stellen.
transparentere
und
effizientere
Rechtspflege.
Budgetknappheit,
IT-Sicherheit,
Datenschutz,
Barrierefreiheit
und
die
Anpassung
an
neue
Rechts-
und
Technologievorgaben.