Gerichtsverwaltung
Gerichtsverwaltung bezeichnet die verwaltungsseitigen Tätigkeiten, die den Betrieb eines Gerichts sicherstellen. Sie umfasst Personal, Finanzen, Gebäudemanagement, Aktenführung, Terminplanung, Publikumsdienste und Informations- und Kommunikationstechnik. Im Gegensatz zur richterlichen Entscheidungsfindung geht es hier um Organisation und Administration.
Kernaufgaben sind Personalverwaltung, Haushalts- und Beschaffungswesen, Sicherheits- und Gebäudemanagement, Terminplanung und Prozesskoordination, Akten- und Registerführung, Postbearbeitung,
Die Organisationsformen variieren: Häufig gibt es eine Verwaltungsleitung (Präsident oder Vizepräsident) und spezialisierte Verwaltungsfachkräfte, IT- und
Digitalisierung prägt die Gerichtsverwaltung: E-Akte, elektronisches Archiv, elektronische Zustellung, Online-Terminvereinbarungen und Bürgerdienste. Ziel ist eine schnellere,
Als Infrastruktur des Justizsystems trägt sie wesentlich zu Rechtsstaatlichkeit, Unparteilichkeit und Gleichbehandlung bei. Herausforderungen sind Fachkräftemangel,