Rechtfertigungsgrund
Rechtfertigungsgrund ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der eine Ausnahme von der Rechtswidrigkeit einer Tätigkeit begründet. Wenn die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes vorliegen, wird eine ansonsten strafbare oder rechtswidrige Handlung als rechtmäßig angesehen. Damit wird die Tat weder rechtswidrig noch strafbar, unabhängig davon, ob der Täter schuldhaft gehandelt hat.
Zu den wichtigsten Rechtfertigungsgründen gehören Notwehr, Notstand und die Einwilligung des Verletzten. Notwehr liegt vor, wenn
Weitere Beispiele umfassen den Fall der rechtfertigenden Pflichtenkollision, bei dem konkurrierende Rechtsgüterabwägungen zwingen, eine Handlung zu
In der Praxis prüfen Gerichte, ob die Voraussetzungen des jeweiligen Rechtfertigungsgrundes erfüllt sind, wobei Frage der