Pflichtverletzungen
Pflichtverletzungen bezeichnet im Zivilrecht die Nicht- oder Schlechterfüllung einer gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Pflicht. Der Begriff umfasst sowohl vertragliche Pflichtverletzungen als auch außervertragliche Pflichten aus Gesetz oder Rechtsverhältnissen. Er wird verwendet, um das Vorgehen bei Fehlern, Versäumnissen oder unzureichender Sorgfalt zu beschreiben, die zu Rechtsfolgen führen können.
Vertragliche Pflichtverletzungen entstehen, wenn eine Partei vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten nicht erfüllt oder mangelhaft erfüllt. Die
AußERVERtragliche Pflichtverletzungen betreffen Pflichten außerhalb eines konkreten Vertrags, etwa aus Deliktsrecht (Schadenersatz wegen unerlaubter Handlungen) oder
Im Arbeitsrecht spiegeln sich Pflichtverletzungen in Treue-, Sorg- und Leistungs-pflichten wider; Verstöße können Abmahnung, Kündigung oder