Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung ist eine Form der zivilrechtlichen Haftung, bei der der Schädiger für Schäden aus bestimmten Gefahrenquellen einsteht, auch wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist. Sie beruht auf dem Grundsatz, dass bestimmte Tätigkeiten oder Dinge ein besonders hohes Risiko mit sich bringen, weshalb der Verantwortliche die Folgen grundsätzlich tragen muss.
Typische Konstellationen umfassen den Betrieb gefährlicher Anlagen oder Fahrzeuge, die Tierhaltung, sowie andere Risikobetriebe, bei denen
Gefährdungshaftung steht im Allgemeinen neben der Verschuldenshaftung. Während letztere das Vorliegen eines Verschuldens des Schädigers voraussetzt,
In der Praxis dient Gefährdungshaftung dazu, Unfallverursachern eine Risikoverantwortung zuzuordnen, um Geschädigte effektiver zu entschädigen und