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Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung ist eine Form der zivilrechtlichen Haftung, bei der der Schädiger für Schäden aus bestimmten Gefahrenquellen einsteht, auch wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist. Sie beruht auf dem Grundsatz, dass bestimmte Tätigkeiten oder Dinge ein besonders hohes Risiko mit sich bringen, weshalb der Verantwortliche die Folgen grundsätzlich tragen muss.

Typische Konstellationen umfassen den Betrieb gefährlicher Anlagen oder Fahrzeuge, die Tierhaltung, sowie andere Risikobetriebe, bei denen

Gefährdungshaftung steht im Allgemeinen neben der Verschuldenshaftung. Während letztere das Vorliegen eines Verschuldens des Schädigers voraussetzt,

In der Praxis dient Gefährdungshaftung dazu, Unfallverursachern eine Risikoverantwortung zuzuordnen, um Geschädigte effektiver zu entschädigen und

aus
der
Aktivität
oder
der
Sache
eine
Gefährdung
für
Dritte
entsteht.
In
diesen
Fällen
wird
der
Haftungsrisiko
dem
Verantwortlichen
zugewiesen,
unabhängig
davon,
ob
er
persönlich
fahrlässig
oder
vorsätzlich
gehandelt
hat.
Die
konkrete
Rechtsfolge
kann
je
nach
Fall
und
Rechtsordnung
variieren,
doch
im
Kern
geht
es
um
eine
Risikoverantwortung
zugunsten
der
Geschädigten.
treten
bei
Gefährdungshaftungen
Missbräuche
der
Haftung
unabhängig
davon
auf,
ob
dem
Verantwortlichen
ein
Verschulden
nachgewiesen
wird.
Dem
Haftenden
stehen
je
nach
Fall
und
Rechtsordnung
bestimmte
Einwendungen
zu,
etwa
Mitverschulden
des
Geschädigten,
höhere
Gewalt
oder
vertragliche
Haftungsausschlüsse.
berechenbare
Haftungssituationen
zu
schaffen.