Gefährdungshaftungen
Gefährdungshaftungen bezeichnet eine Form der Haftung im deutschen Deliktsrecht, bei der Schäden, die durch gefährliche Tätigkeiten, Anlagen oder Zustände entstehen, dem Verantwortlichen unabhängig von einem Verschulden zugerechnet werden. Der Kern liegt darin, dass derjenige, der die Gefahr beherrscht oder erzeugt, das Risiko der Folgen tragen muss.
Im Gegensatz zur Verschuldenshaftung ist für den Anspruch in der Regel kein Nachweis eines Verschuldens erforderlich;
Typische Anwendungsbereiche umfassen den Betrieb von gefährlichen Anlagen (z. B. Energie- und Verkehrsinfrastruktur), den Umgang mit
Rechtliche Einwendungen gegen eine Gefährdungshaftung können Mitverschulden des Geschädigten, höhere Gewalt oder eine fehlende Kausalität sein.