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Haftungsformen

Haftungsformen bezeichnet die verschiedenen Rechtswege, nach denen eine Person oder Organisation für Schäden oder Rechtsgüterverletzungen verantwortlich gemacht werden kann. Im Zivilrecht unterscheiden sich primär vertragliche Haftung, deliktische (außervertragliche) Haftung sowie spezielle Haftungsformen in bestimmten Rechtsbereichen. Hinzu kommen teils strengere Haftungsregeln in einzelnen Tatbeständen.

Vertragliche Haftung entsteht aus schuldrechtlichen Beziehungen, etwa aus Verträgen oder Leistungsvereinbarungen. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung durch

Deliktische Haftung (ausservertragliche Haftung) greift, wenn kein Vertragsverhältnis besteht. Sie basiert auf einer Rechtsgutsverletzung durch eine

Gefährdungshaftung bezeichnet Haftung auch ohne Verschulden in ausgewählten Bereichen. Beispiele finden sich in bestimmten Tätigkeiten, Umwelt-

Zusätzliche Haftungsformen betreffen spezifische Tatbestände wie Tierhalterhaftung oder öffentlich-rechtliche Haftung in bestimmten Konstellationen. Das Haftungssystem dient

den
Schuldner,
ein
daraus
resultierender
Schaden
sowie
Kausalität.
In
der
Regel
fordert
die
Anspruchsgrundlage
Verschulden,
etwa
nach
den
Vorschriften
des
BGB
(§
280,
§
241
II).
Der
Geschädigte
kann
Schadensersatzforderungen
sowie
die
Wiederherstellung
der
geschuldeten
Leistung
geltend
machen.
unerlaubte
Handlung,
typischerweise
Schaden
an
Körper,
Gesundheit
oder
Eigentum.
Erforderlich
sind
Rechtsgutsverletzung,
Schaden,
Kausalität
und
Schuld
des
Verursachers;
in
bestimmten
Fällen
kommt
auch
eine
Gefährdungshaftung
oder
eine
gesetzlich
geregelte
strikte
Haftung
in
Betracht.
oder
Produkthaftung.
Die
Produkthaftung
nach
dem
Produkthaftungsgesetz
stellt
eine
besondere
Form
der
strikten
Haftung
dar:
Hersteller
haften
für
fehlerhafte
Produkte,
unabhängig
vom
Verschulden.
der
Risikoverteilung
und
dem
Ausgleich
von
Schäden
zwischen
Leistungsberechtigten
und
Verantwortlichen.