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öffentlichrechtliche

Öffentlichrechtliche ist ein adjektivischer Begriff, der im juristischen Sprachgebrauch Dinge, Normen oder Rechtsakte kennzeichnet, die dem öffentlichen Recht zugeordnet sind. Öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat, seinen Behörden und den Bürgern sowie die Organisation und Funktion des Staates selbst. Es steht dem Privatrecht gegenüber, das die Rechtsverhältnisse zwischen privaten Personen und Institutionen bestimmt.

Zum Bereich des Öffentlich-Rechtlichen gehören unter anderem Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuer- und Finanzrecht sowie Sozialrecht und Verfahrensrecht.

Der Begriff public-law ist auch auf Rechtsbeziehungen anwendbar, die unter einem öffentlichen Rechtsrahmen entstehen, zum Beispiel

Zusammengefasst bezeichnet öffentlich-rechtliche oder öffentliches Recht Aspekte, Normen und Handlungen, die die Staat-Bürger-Beziehungen und die Organisation

In
vielen
Darstellungen
wird
auch
das
Strafrecht
dem
öffentlichen
Recht
zugeordnet,
da
der
Staat
hier
eigene
Rechtsgüter
verfolgt
und
öffentlich-rechtliche
Strukturen
verwendet.
Die
konkrete
Zuordnung
kann
je
nach
Rechtsordnung
variieren.
Public-law-Normen
werden
typischerweise
durch
Gesetze,
Verordnungen
oder
Rechtsverordnungen
geschaffen
und
gelten
gegenüber
Bürgern
und
Unternehmen
in
formalen,
oft
verwaltungsrechtlichen
Verfahren.
bei
öffentlich-rechtlichen
Verträgen.
Ein
öffentlich-rechtlicher
Vertrag
unterscheidet
sich
von
privatrechtlichen
Verträgen
durch
die
Beteiligung
öffentlicher
Institutionen,
strengere
Form-
und
Aufsichtsanforderungen
sowie
spezifische
Rechtswege
im
Widerspruchs-
oder
Klageverfahren.
staatlicher
Gewalt
betreffen,
im
Unterschied
zu
privatrechtlichen,
zivilrechtlichen
Regelungen.