öffentlichrechtlichen
Öffentlichrechtlich (auch öffentlich-rechtlich) ist ein aus dem deutschen Rechtswesen stammender Begriff, der sich auf das Öffentliche Recht bezieht. Er dient dazu, Rechtsnormen, Verhältnisse oder Handlungen zu kennzeichnen, die dem öffentlichen Recht zugeordnet sind. In der Praxis werden Substantive häufig durch das Adjektiv verbunden, z. B. öffentlich-rechtliche Verträge, öffentlich-rechtliche Körperschaften, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
Das Öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat bzw. seinen Organen und Privatpersonen sowie zwischen
In der Rechtsanwendung charakterisiert der öffentlich-rechtliche Bezug oft besondere Verfahrenswege und Rechtsfolgen: Staatliche Behörden üben Hoheitsgewalt
Hinweis zur Schreibweise: öffentlichrechtlich kann auch als zusammengesetztes oder durch Bindestrich geschrieben werden (öffentlich-rechtlich). Beide Formen