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öffentlichrechtlichen

Öffentlichrechtlich (auch öffentlich-rechtlich) ist ein aus dem deutschen Rechtswesen stammender Begriff, der sich auf das Öffentliche Recht bezieht. Er dient dazu, Rechtsnormen, Verhältnisse oder Handlungen zu kennzeichnen, die dem öffentlichen Recht zugeordnet sind. In der Praxis werden Substantive häufig durch das Adjektiv verbunden, z. B. öffentlich-rechtliche Verträge, öffentlich-rechtliche Körperschaften, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Das Öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat bzw. seinen Organen und Privatpersonen sowie zwischen

In der Rechtsanwendung charakterisiert der öffentlich-rechtliche Bezug oft besondere Verfahrenswege und Rechtsfolgen: Staatliche Behörden üben Hoheitsgewalt

Hinweis zur Schreibweise: öffentlichrechtlich kann auch als zusammengesetztes oder durch Bindestrich geschrieben werden (öffentlich-rechtlich). Beide Formen

Behörden
und
ihren
Organen.
Es
umfasst
Kernbereiche
wie
Verfassungsrecht,
Verwaltungsrecht,
Finanzrecht
sowie
Sozialrecht;
in
manchen
Einordnungen
gehört
auch
das
Strafrecht
dazu.
Das
Privatrecht
hingegen
ordnet
sich
den
Rechtsbeziehungen
zwischen
Privatpersonen,
Unternehmen
und
anderen
privaten
Rechtssubjekten
zu.
aus;
Rechtsstreitigkeiten
in
öffentlich-rechtlichen
Angelegenheiten
fallen
häufig
in
die
Zuständigkeit
der
Verwaltungsgerichte,
während
Privatrechtsstreitigkeiten
vor
Zivil-
bzw.
Handelsgerichten
verhandelt
werden.
Begriffe
wie
Verwaltungsakt,
Normenkontrolle
oder
öffentlich-rechtliche
Verträge
spiegeln
diese
Abgrenzung
wider.
erscheinen
in
Texten;
die
Schreibweise
variiert
je
nach
Stil-
und
Rechtskontext.