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Körperschaften

Körperschaften sind juristische Personen, die durch Gesetz oder Vereinigung von Mitgliedern rechtsfähig werden und selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sind. Sie unterscheiden sich von natürlichen Personen dadurch, dass sie unabhängig von einzelnen Mitgliedern fortbestehen, Eigentum erwerben, Verträge abschließen und Klagen führen oder verklagt werden können. Organisiert sind sie durch Satzungen, Verfassungen oder ähnliche Rechtsgrundlagen und wirken über Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat oder Mitgliederversammlung.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und Körperschaften des Privaten Rechts. Körperschaften des öffentlichen

Körperschaften des Privaten Rechts umfassen juristische Personen, die privat geschaffen wurden, um bestimmte Zwecke zu verfolgen.

Körperschaften spielen eine zentrale Rolle in Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Sozialwesen, da sie Aufgaben für Gruppen,

Rechts
entstehen
durch
staatliche
Zuweisung
oder
gesetzliche
Aufgabe
und
erfüllen
öffentliche
Aufgaben.
Typische
Beispiele
sind
Gemeinden
bzw.
Städte,
Universitäten
und
Körperschaften
wie
Industrie-
und
Handelskammern
(IHK)
oder
Handwerkskammern
(HWK).
Sie
unterliegen
meist
einer
besonderen
Aufsicht
und
Finanzierung
durch
öffentliche
Mittel
oder
Gebühren.
Dazu
gehören
eingetragene
Vereine
(e.V.),
Stiftungen
und
Genossenschaften.Auch
Kapitalgesellschaften
wie
Aktiengesellschaften
(AG)
oder
Gesellschaften
mit
beschränkter
Haftung
(GmbH)
sind
juristische
Personen,
deren
Struktur
und
Rechtsbezug
allerdings
oft
in
der
Praxis
je
nach
Rechtsordnung
unterschiedlich
klassifiziert
wird.
Private
Körperschaften
handeln
in
erster
Linie
im
privaten
Rechtsverkehr
und
richten
sich
nach
zivilrechtlichen
Regelungen.
Berufe
oder
Gemeinwohl
bündeln
und
eigenständig
Rechtsgeschäfte
führen
können.