Körperschaften
Körperschaften sind juristische Personen, die durch Gesetz oder Vereinigung von Mitgliedern rechtsfähig werden und selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sind. Sie unterscheiden sich von natürlichen Personen dadurch, dass sie unabhängig von einzelnen Mitgliedern fortbestehen, Eigentum erwerben, Verträge abschließen und Klagen führen oder verklagt werden können. Organisiert sind sie durch Satzungen, Verfassungen oder ähnliche Rechtsgrundlagen und wirken über Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat oder Mitgliederversammlung.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und Körperschaften des Privaten Rechts. Körperschaften des öffentlichen
Körperschaften des Privaten Rechts umfassen juristische Personen, die privat geschaffen wurden, um bestimmte Zwecke zu verfolgen.
Körperschaften spielen eine zentrale Rolle in Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Sozialwesen, da sie Aufgaben für Gruppen,