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selbstständig

Selbstständig ist ein deutsches Adjektiv mit zwei eng verwandten Bedeutungen. Es beschreibt eine Person, die eigenverantwortlich arbeitet oder ein eigenes Geschäft führt und damit unabhängig von einer festen Anstellung ist. Im weiteren Sinn kann es auch das eigenständige, selbstbestimmte Handeln bedeuten. Das dazugehörige Substantiv lautet Selbstständigkeit. Die gängigste Schreibweise im Standarddeutschen ist selbstständig; die Form selbständig wird ebenfalls gelegentlich verwendet, ist aber weniger üblich.

Im wirtschaftlichen Kontext bezeichnet Selbstständigkeit den Status, ohne festangestellten Arbeitgeber zu arbeiten. In Deutschland unterscheidet man

International, insbesondere in Österreich und der Schweiz, wird selbstständig ähnlich verwendet und bezeichnet den Zustand, unabhängig

häufig
zwischen
Freiberuflern
(Freiberufler)
und
Gewerbetreibenden.
Freiberufler
üben
echte
Freie
Berufe
aus
(z.
B.
Ärzte,
Rechtsanwälte,
Journalisten,
Steuerberater)
und
melden
sich
meist
beim
Finanzamt
an,
nicht
zwingend
beim
Gewerbeamt.
Gewerbetreibende
betreiben
ein
Gewerbe
und
melden
dieses
beim
lokalen
Gewerbeamt
an.
Je
nach
Tätigkeit
fallen
unterschiedliche
steuerliche
Pflichten
an:
Einkommensteuer
auf
Gewinne,
gegebenenfalls
Gewerbesteuer,
und
Umsatzsteuerpflicht,
wahlweise
mit
Kleinunternehmerregelung
bei
bestimmten
Umsatzgrenzen,
die
eine
Befreiung
oder
Erleichterung
bei
der
Umsatzsteuer
ermöglicht.
Sozialversicherungsfragen
hängen
vom
Status
ab:
Manche
Selbstständige
sind
freiwillig
kranken-
und
pflegenversichert,
andere
schließen
sich
in
bestimmten
Berufen
in
berufsständische
Kassen
ein.
zu
arbeiten
oder
ein
eigenes
Geschäft
zu
führen.
Die
konkrete
rechtliche
Einordnung
und
die
damit
verbundenen
Pflichten
unterscheiden
sich
je
Land,
bleiben
aber
im
Kern
gleich:
Selbstständigkeit
bedeutet
Autonomie
in
der
beruflichen
Tätigkeit.