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Umsatzsteuerpflicht

Umsatzsteuerpflicht ist der rechtliche Verpflichtungstatbestand, nach dem Unternehmer in Deutschland auf ihre Umsätze Umsatzsteuer erheben, melden und an das Finanzamt abführen. Die Steuer wird dem Endverbraucher belastet; der Unternehmer führt sie ab, kann aber die vereinnahmte Vorsteuer aus Eingangsleistungen mit dem zu zahlenden Betrag verrechnen.

Kleinunternehmerregelung: Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich

Allgemeine Umsatzsteuerpflicht: Falls die Kleinunternehmerregelung nicht greift, unterliegen Umsätze dem Regelsteuersatz von 19 %, oder dem ermäßigten

Pflichten und Verfahren: Verpflichtet ist die regelmäßige Meldung der Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder vierteljährlich,

Rechtsfolgen: Fehler, Verspätungen oder Nichtabführung können zu Nachzahlungen, Zinszahlungen, Versäumniszuschlägen und weiteren Sanktionen führen.

nicht
mehr
als
50.000
EUR,
können
von
der
Umsatzsteuerpflicht
befreit
sein
(§
19
UStG).
Sie
müssen
dann
keine
Umsatzsteuer
ausweisen
oder
abführen
und
können
auch
keine
Vorsteuer
ziehen.
Satz
von
7
%
für
bestimmte
Waren
und
Leistungen;
einige
Umsätze
sind
steuerfrei
oder
gelten
als
innergemeinschaftliche
Lieferung
bzw.
Export
null-
bzw.
steuerfrei.
Der
Ort
der
Lieferung
bestimmt,
wo
die
Steuer
entsteht;
grenzüberschreitende
Lieferungen
innerhalb
der
EU
unterliegen
spezifischen
Regeln,
etwa
dem
Reverse-Charge-Verfahren.
je
nach
Höhe
der
Steuerschuld)
sowie
die
jährliche
Umsatzsteuererklärung.
Eingangsrechnungen
ermöglichen
den
Vorsteuerabzug;
dieser
Vorsteuerabzug
mindert
die
zu
entrichtende
Umsatzsteuer.
Für
die
Abwicklung
benötigt
man
eine
gültige
Steuernummer
und
ggf.
eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr);
Aufbewahrungsfristen
betragen
in
der
Regel
zehn
Jahre.