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Eingangsrechnungen

Eingangsrechnungen sind Rechnungen, die ein Unternehmen von Lieferanten für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen erhält. Sie dienen der Finanzbuchführung, der Zahlungsabwicklung und der Umsatzsteuerabführung. Im Unternehmenskontext werden sie oft mit Bestellungen (PO), Wareneingängen und Guthaben-/Skontosätzen verknüpft, um eine ordnungsgemäße Abrechnung sicherzustellen.

Inhaltlich enthalten Eingangsrechnungen in der Regel Angaben zum Lieferanten, Rechnungsdatum und -nummer, Leistungsbeschreibung, Mengen und Preise,

Verarbeitung und Kontrollen umfassen den Rechnungseingang, Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, Abstimmung mit Bestellung und Wareneingang

Rechtlich relevant sind GoBD-Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung elektronischer Unterlagen sowie steuerliche Anforderungen. In Deutschland

Digitalisierung und E-Invoicing gewinnen an Bedeutung. Elektronische Rechnungen (z. B. XML/PEPPOL/XRechnung) erleichtern automatische Verarbeitung, Datenerfassung und

Nettobetrag,
Umsatzsteuer
und
Steuerbetrag,
Bruttobetrag,
Zahlungsbedingungen,
USt-IdNr.
des
Lieferanten
und
ggf.
Verweis
auf
Bestell-
oder
Lieferdokumente.
Für
die
Vorsteuerabzug
gilt,
dass
die
Rechnung
alle
gesetzlich
geforderten
Pflichtangaben
enthält,
damit
die
Vorsteuer
beim
Finanzamt
geltend
gemacht
werden
kann.
sowie
die
Buchung
in
der
Finanzbuchführung.
Oft
wird
eine
Freigabe-/Genehmigungsroutine
durchlaufen,
bevor
die
Zahlung
erfolgt.
Eine
3-wege-Abstimmung
(Rechnung,
Bestellung,
Wareneingang)
hilft
Betrug
und
Fehler
zu
vermeiden.
Zudem
werden
Zahlungsziele
überwacht
und
Skontomöglichkeiten
genutzt.
müssen
Eingangsrechnungen
einschließlich
der
Buchungsbelege
in
der
Regel
zehn
Jahre
aufbewahrt
werden.
Digitale
Belege
müssen
revisionssicher
gespeichert
und
bei
Bedarf
auditierbar
sein.
Archivierung,
verbessern
die
Transparenz
und
Effizienz
in
Beschaffung
und
Buchhaltung.