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Aufbewahrung

Aufbewahrung bezeichnet den vorsorglichen Vorgang des Lagerns von Gegenständen, Dokumenten oder digitalen Daten, damit sie bei Bedarf verfügbar, unverändert und geschützt bleiben. Sie umfasst physische Lagerung in Regalen, Schränken oder Lagern ebenso wie digitale Archivierung in Speichersystemen oder Cloud-Diensten. Ziel ist eine einfache Auffindbarkeit, Integrität der Informationen, Vertraulichkeit und Schutz vor Verlust, Beschädigung oder unbefugtem Zugriff.

Kernbereiche sind Organisation und Umgebung. Physische Aufbewahrung erfordert geeignete Behälter, Kennzeichnung, klare Archiv- oder Lagerpläne, sowie

Im rechtlichen Kontext existieren in vielen Ländern Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. In Deutschland gelten beispielweise gesetzliche Fristen

Anwendungsfelder reichen von Unternehmen (Buchführung, Verträge, Personalakten) über öffentliche Verwaltungen bis hin zu privaten Haushalten (Inventarlisten,

passende
Lagerbedingungen
(Temperatur,
Feuchtigkeit,
Staub,
Licht)
und
Sicherheitsmaßnahmen
(Zutrittskontrollen,
Brand-
und
Diebstahlschutz).
Digitale
Aufbewahrung
setzt
Redundanz,
regelmäßige
Backups,
Langzeitlesbarkeit
von
Archivformaten,
Schutz
durch
Verschlüsselung
und
strikte
Zugriffskontrollen
voraus.
Nach
außen
gerichtete
Retention-Policies
regeln,
wie
lange
Informationen
behalten
und
wann
sie
gelöscht
werden.
für
Handels-
und
Steuerunterlagen,
typischerweise
sechs
bis
zehn
Jahre,
abhängig
von
der
Art
der
Unterlage.
Organisationen
müssen
daher
geeignete
Aufbewahrungssysteme
betreiben,
Perioden
überprüfen
und
eine
revisionssichere
Vernichtung
nach
Ablauf
sicherstellen.
Erinnerungsstücke).
Gute
Aufbewahrung
unterstützt
Transparenz,
Nachvollziehbarkeit
und
Effizienz
in
Verwaltung,
Produktion
und
Privatleben.