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Buchhaltung

Buchhaltung, auch Finanzbuchführung genannt, bezeichnet die systematische Erfassung, Verarbeitung und Auswertung aller finanziellen Geschäftsvälle eines Unternehmens. Ziel ist es, jederzeit einen übersichtlichen Überblick über Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen zu haben sowie eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen, Steuererklärungen und Berichte zu schaffen.

Im Kern beruht die Buchhaltung auf der doppelten Buchführung: Jede Transaktion wird mindestens doppelt erfasst, im

Rechtlich ist die Buchführung in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, den

Der Arbeitsablauf umfasst das Erfassen von Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassentransaktionen, Bankbuchungen, Kontenabstimmung und regelmäßige Berichte. Moderne

Soll
und
im
Haben,
auf
einzelnen
Konten
im
Journal
und
im
Hauptbuch.
Zentrale
Bestandteile
sind
Belege
(Rechnungen,
Quittungen),
das
Journal,
das
Hauptbuch,
Saldenlisten
und
der
Bilanzauszug.
Die
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
(GoB)
fordern
Vollständigkeit,
Richtigkeit,
Nachprüfbarkeit
und
Ordnungsmäßigkeit
der
Unterlagen.
Jahresabschluss
sowie
Aufbewahrungspflichten.
Unternehmen
müssen
regelmäßig
Finanzberichte
erstellen,
darunter
Bilanz
und
Gewinn-
und
Verlustrechnung.
Je
nach
Rechtsform
und
Größe
wird
zudem
eine
steuerliche
Gewinnermittlung
verlangt;
viele
kleine
Unternehmen
nutzen
die
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
(EÜR)
statt
einer
doppelten
Buchführung.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
und
-Jahreserklärungen
gehören
ebenfalls
dazu.
Buchhaltung
erfolgt
häufig
digital,
mit
ERP-
oder
Buchhaltungssoftware,
digitalisierten
Belegen
und
E-Invoicing.
Die
Rolle
des
Buchhalters
besteht
in
der
systematischen,
zuverlässigen
Erfassung
sowie
in
der
Vorbereitung
von
Auswertungen.
Steuerberater
oder
Wirtschaftsprüfer
unterstützen
bei
komplexeren
Fragestellungen,
Prüfungen
oder
beim
Jahresabschluss.