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Verlustrechnung

Verlustrechnung bezeichnet im betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kontext den Prozess der Ermittlung negativer Ergebnisse eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum. Sie ist eng mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verbunden und dient der systematischen Erfassung von Verlusten aus Erträgen und Aufwendungen sowie aus betriebsfremden oder außerordentlichen Positionen. Ziel ist es, die Profitabilität zu beurteilen, die Liquidität zu steuern und steuerliche Effekte abzuleiten.

Auf der operativen Ebene ergeben sich Verluste durch negative Salden in der Leistungsrechnung: betriebliche Verluste, Finanzierungskosten,

Verlustrechnung hat auch steuerliche Relevanz. In Deutschland etwa können Verluste unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen aus

Verhältnis zu anderen Bereichen: Die Verlustrechnung unterscheidet sich von der Kosten- und Leistungsrechnung, die innerbetriebliche Kalkulationen

außerordentliche
Verluste
sowie
Wertminderungen
wie
Abschreibungen,
Wertberichtigungen
und
Rückstellungen.
Die
Summe
aller
Erträge
und
Aufwendungen
ergibt
das
Periodenergebnis;
bei
einem
Negativsaldo
spricht
man
von
einem
Verlust.
In
vielen
Systemen
wird
dieser
Verlust
im
Jahresabschluss
sichtbar,
wobei
Einzelpositionen
detailliert
erläutert
werden,
um
Ursachen,
Dauer
und
Tragweite
zu
verstehen.
anderen
Jahren
verrechnet
werden
(Verlustvortrag
und
Verlustrücktrag).
Die
konkrete
Ausgestaltung
hängt
von
nationalen
Vorschriften,
Rechnungslegungsstandards
(HGB,
IFRS)
und
steuerlichen
Regelungen
ab.
und
Entscheidungsgrundlagen
bietet.
Sie
bildet
zusammen
mit
der
GuV,
Bilanz
und
Steuerbilanz
die
Basis
für
die
Beurteilung
der
wirtschaftlichen
Lage
eines
Unternehmens.