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Rückstellungen

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die im Rechnungswesen für gegenwärtige Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen gebildet werden, deren Eintritt oder Höhe unsicher ist und deren Auszahlung voraussichtlich erfolgt. Sie dienen der verursachungsgerechten Zuordnung von Kosten und der Vorsorge für künftige Belastungen.

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) entstehen Rückstellungen, wenn eine Verpflichtung besteht, deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist,

Typische Formen von Rückstellungen sind Gewährleistungsrückstellungen, Prozess- oder Rechtsstreitungsrückstellungen, Steuerrückstellungen, Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Abbruch- und Umweltmaßnahmen

Die Bewertung erfolgt mit dem bestmöglichen Schätzwert der erforderlich werdenden Auszahlung; die Rückstellung wird in der

die
Auszahlung
aber
wahrscheinlich
ist
und
zuverlässig
geschätzt
werden
kann.
Sind
Höhe
oder
Zeitpunkt
der
Auszahlung
völlig
ungewiss
oder
tritt
eine
Verpflichtung
erst
später
ein,
wird
dies
als
Eventualverpflichtung
bzw.
außerbilanzielle
Angabe
behandelt.
Wenn
die
Verpflichtung
weder
wahrscheinlich
noch
zuverlässig
schätzbar
ist,
erfolgt
keine
Rückstellungsbildung.
sowie
Restrukturierungsrückstellungen.
Sie
dienen
dazu,
künftige
Aufwendungen
bereits
in
der
aktuellen
Berichtsperiode
abzubilden.
Bilanz
auf
der
Passivseite
ausgewiesen.
Langfristige
Rückstellungen
werden
entsprechend
ihrer
erwarteten
Fälligkeit
in
langfristige
oder
kurzfristige
Posten
eingeordnet.
Änderungen
der
Schätzung
beeinflussen
das
Ergebnis
der
Periode,
in
der
sie
auftreten,
und
werden
bei
Bedarf
angepasst.