Steuerrückstellungen
Steuerrückstellungen sind Rückstellungen im Handelsrecht, die für erwartete, noch nicht endgültig festgesetzte Steuerzahlungen gebildet werden. Sie gehören zu den klassischen Rückstellungen nach dem HGB und dienen dazu, Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder Fälligkeit von Steuern abzudecken. Typische Steuerarten, für die Steuerrückstellungen entstehen, sind Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls weitere Steuern, deren konkrete Höhe durch Steuerfestsetzungen, Rechtsstreitigkeiten oder laufende Betriebsprüfungen unsicher ist.
Eine Steuerrückstellung wird gebildet, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, der voraussichtliche Ressourcenabfluss
Steuerrückstellungen unterscheiden sich von laufenden Steuerverbindlichkeiten, die aus tatsächlich festgesetzten Steuern resultieren und unmittelbar bei Fälligkeit