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Einzelpositionen

Einzelpositionen bezeichnet in der Wirtschafts- und Vergabepraxis die kleinste Einheit einer Kosten- oder Leistungsposition. Sie fassen jeweils eine eigenständige Ware oder Dienstleistung samt Mengeneinheit zusammen und enthalten typischerweise Bezeichnung, Menge, Einheit, Preis pro Einheit und den Gesamtpreis. Einzelpositionen dienen der präzisen Abbildung von Kosten, Leistungen und Zahlungsansprüchen in Kalkulationen, Angeboten und Rechnungen.

Eine Einzelposition hat in der Regel eine eindeutige Positionsnummer, eine detaillierte Beschreibung der Leistung oder Ware,

Im Vergabewesen bzw. in Bau- oder Bauleistungen-Verträgen werden Einzelpositionen häufig in Leistungsverzeichnissen geführt. Sie ermöglichen einen

Vorteile sind Transparenz, Nachprüfbarkeit und bessere Steuerung von Budget und Terminplänen. Herausforderungen ergeben sich aus ungenauer

Einzelpositionen stehen oft im Gegensatz zu Gesamt- oder Sammelpositionen, bei denen Leistungen zusammengefasst werden. In der

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die
angegebene
Menge,
die
Einheit
(z.
B.
Stück,
Stunde,
Quadratmeter),
den
Einheitspreis
sowie
den
Gesamtnettobetrag.
Je
nach
Anwendungsfall
können
Lieferbedingungen,
Liefertermine
oder
Verweis
auf
Leistungsbeschreibungen
ergänzt
werden.
transparenten
Vergleich
von
Angeboten,
eine
klare
Kostenkontrolle
während
der
Ausführung
und
eine
nachvollziehbare
Rechnungsstellung,
da
sich
Kosten
exakt
einzelnen
Positionen
zuordnen
lassen.
Leistungsbeschreibung,
wechselnden
Preisen,
Rabatten
oder
Mengeneinheiten,
weshalb
eine
sorgfältige
Formulierung,
standardisierte
Vorgaben
und
gegebenenfalls
Ergänzungen
wie
Liefer-
und
Zahlungsbedingungen
wichtig
sind.
Kostenrechnung
können
sie
sich
mit
der
Zuordnung
zu
Kostenarten,
Kostenträgern
oder
Projekten
überschneiden,
bleiben
jedoch
primär
auf
der
Ebene
der
einzelnen
Leistungs-
bzw.
Wareneinheit
die
kleinste
buchbare
Einheit.