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Vergabepraxis

Vergabepraxis bezeichnet die Verfahren und Praktiken, mit denen öffentliche Auftraggeber Güter, Dienstleistungen oder Bauleistungen beschaffen. Ziel ist es, aus wirtschaftlichen, qualitativen und zeitlichen Anforderungen die bestmögliche Leistung unter rechtsgleichen Wettbewerbsbedingungen zu erhalten, dabei Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Integrität sicherzustellen.

Der rechtliche Rahmen umfasst auf EU-Ebene die Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen (2014/24/EU, 2014/25/EU) sowie deren

Der Beschaffungsprozess umfasst typischerweise Bedarfsplanung und Marktanalyse, Veröffentlichung der Ausschreibung, Erstellung der Vergabeunterlagen, Fristsetzung, Angebotseinreichung, Bewertung

Transparenz wird durch Veröffentlichung der Ausschreibung und des Zuschlags in EU- bzw. nationalen Portalen sowie durch

nationale
Umsetzung.
In
Deutschland
werden
Vergaberegeln
durch
das
Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB),
die
Vergabeverordnung
(VgV)
und,
je
nach
Art
der
Leistung,
durch
spezielle
Regelwerke
wie
die
VOB/A
(Bauleistungen)
oder
VOL/A
(Dienstleistungen)
ergänzt.
International
gelten
ähnliche
Prinzipien
in
den
jeweiligen
Rechtsordnungen;
der
Kern
ist
die
Förderung
fairer
Wettbewerbe
und
der
effektive
Einsatz
öffentlicher
Mittel.
der
Angebote
nach
festgelegten
Kriterien,
Zuschlagsentscheidung,
Begründung
und
Vertragsschluss
sowie
anschließendes
Vertragsmanagement.
Bewertungs-
und
Auswahlkriterien
können
Preis,
Qualität,
Lieferzeit,
technische
Eignung,
Nachhaltigkeit
und
soziale
oder
ökologische
Kriterien
umfassen.
Die
Kriterien
müssen
transparent,
vorher
veröffentlicht
und
diskriminierungsfrei
angewendet
werden.
Bereitstellung
von
Ausschreibungsunterlagen
gewährleistet.
Rechtsbehelfe,
Nachprüfungen
und
Debriefings
ermöglichen
Korrekturen
bei
Verfahrensfehlern.
Eine
wirksame
Vergabepraxis
setzt
zudem
Compliance-Programme
und
Antikorruptionsmaßnahmen
hin
zu
einer
verantwortungsvollen,
risikoarmen
Beschaffung.