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Vergabe

Vergabe bezeichnet den formalen Beschaffungsprozess öffentlicher Auftraggeber, durch den Aufträge für Güter, Bauleistungen oder Dienstleistungen vergeben werden. Ziel ist Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit. Typischerweise umfasst der Prozess eine Ausschreibung, die Bewertung der eingegangenen Angebote und den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter. Je nach Rechtsordnung können Eignungsprüfungen, Verhandlungsschritte oder die Einführung eines mehrstufigen Verfahrens vorkommen. Nach dem Zuschlag schließen Auftraggeber und Bieter den Vertrag; vor dem endgültigen Zuschlag kann es eine Sperrfrist geben, die ein Nachprüfungsverfahren ermöglicht.

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) sowie spezifische

Ablauf und Verfahrenstypen: Öffentliche Auftraggeber veröffentlichen Ausschreibungen; interessierte Unternehmen reichen Angebote ein. Die Verfahrensarten umfassen offene

Durchsetzung und Wirkung: Nachprüfungsverfahren und Beschwerdewege sichern Rechtsdurchsetzung und Gleichbehandlung. Die Vergabepolitik zielt darauf ab, effiziente

Regelwerke
wie
die
VOB/A
für
Bauleistungen
und
die
VOL/A
für
Liefer-
und
Dienstleistungsleistungen
die
Vergabe.
Auf
EU-Ebene
gelten
Richtlinien
zur
öffentlichen
Beschaffung,
die
in
nationales
Recht
umgesetzt
wurden.
In
Österreich
regelt
das
Bundesvergabegesetz
(BVergG)
die
Beschaffung,
in
der
Schweiz
das
Beschaffungsrecht.
Die
Vergabe
unterliegt
zudem
Schwellenwerten,
ab
denen
europaweit
veröffentlich
werden
muss.
Verfahren,
nichtöffentliche
Verfahren
mit
Eignungsprüfung
sowie
wettbewerbliche
Dialoge
oder
verhandelte
Verfahren.
Je
nach
Fall
können
Verfahren
mit
oder
ohne
vorherige
Veröffentlichung
stattfinden.
Kriterien
zur
Bewertung
umfassen
Preis,
Qualität,
technische
Leistungsfähigkeit
und
Gesamtkosten.
Beschaffung
mit
Rechtsstaatlichkeit
zu
verbinden
und
Korruption
zu
verhindern.