Vergabe
Vergabe bezeichnet den formalen Beschaffungsprozess öffentlicher Auftraggeber, durch den Aufträge für Güter, Bauleistungen oder Dienstleistungen vergeben werden. Ziel ist Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit. Typischerweise umfasst der Prozess eine Ausschreibung, die Bewertung der eingegangenen Angebote und den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter. Je nach Rechtsordnung können Eignungsprüfungen, Verhandlungsschritte oder die Einführung eines mehrstufigen Verfahrens vorkommen. Nach dem Zuschlag schließen Auftraggeber und Bieter den Vertrag; vor dem endgültigen Zuschlag kann es eine Sperrfrist geben, die ein Nachprüfungsverfahren ermöglicht.
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) sowie spezifische
Ablauf und Verfahrenstypen: Öffentliche Auftraggeber veröffentlichen Ausschreibungen; interessierte Unternehmen reichen Angebote ein. Die Verfahrensarten umfassen offene
Durchsetzung und Wirkung: Nachprüfungsverfahren und Beschwerdewege sichern Rechtsdurchsetzung und Gleichbehandlung. Die Vergabepolitik zielt darauf ab, effiziente