Ausschreibung
Ausschreibung bezeichnet in der Beschaffung den Prozess, durch den eine Vergabestelle Liefer- oder Dienstleistungsaufträge öffentlich oder eingeschränkt zur Abgabe von Angeboten auffordert. Ziel ist eine transparente, faire und wettbewerbsorientierte Beschaffung, bei der geeignete Bieter die Chance erhalten, Angebote einzureichen, aus denen der Auftrag wirtschaftlich günstig vergeben wird. Neben öffentlichen Ausschreibungen können auch beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben zum Einsatz kommen, je nach Umfang, Dringlichkeit und geltendem Recht.
Rechtlicher Rahmen und Verfahren stimmen je nach Land und EU-Recht überein. In Deutschland regeln der Gesetz
Ausschreibung kann auch allgemein die Veröffentlichung einer Ausschreibung zur Beschaffung bezeichnen oder im HR-Kontext als Stellenausschreibung