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Ausschreibung

Ausschreibung bezeichnet in der Beschaffung den Prozess, durch den eine Vergabestelle Liefer- oder Dienstleistungsaufträge öffentlich oder eingeschränkt zur Abgabe von Angeboten auffordert. Ziel ist eine transparente, faire und wettbewerbsorientierte Beschaffung, bei der geeignete Bieter die Chance erhalten, Angebote einzureichen, aus denen der Auftrag wirtschaftlich günstig vergeben wird. Neben öffentlichen Ausschreibungen können auch beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben zum Einsatz kommen, je nach Umfang, Dringlichkeit und geltendem Recht.

Rechtlicher Rahmen und Verfahren stimmen je nach Land und EU-Recht überein. In Deutschland regeln der Gesetz

Ausschreibung kann auch allgemein die Veröffentlichung einer Ausschreibung zur Beschaffung bezeichnen oder im HR-Kontext als Stellenausschreibung

gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
und
die
Vergabeverordnungen
(VgV,
VOB/A
für
Bauaufträge)
den
Ablauf.
Auf
EU-Ebene
gelten
Richtlinien,
deren
Schwellenwerte
eine
Veröffentlichung
der
Ausschreibung
in
der
Europäischen
Nachrichtenstelle
(TED)
erfordern.
Typische
Ausschreibungsformen
sind
die
Öffentliche
Ausschreibung
(für
alle
Bieter
offen),
die
Beschränkte
Ausschreibung
(Auswahl
von
Teilnahmeanmeldungen
durch
die
Vergabestelle)
sowie
die
Freihändige
Vergabe
(direkte
Vergabe
mit
oder
ohne
vorheriger
Beschränkung).
Für
komplexe
Beschaffungen
kommen
auch
wettbewerblicher
Dialog
oder
Verhandlungsverfahren
zum
Einsatz.
Ausschreibungsunterlagen
umfassen
Leistungsbeschreibung,
Vertragsbedingungen,
Teilnahme-
und
Zuschlagskriterien
sowie
Fristen.
Die
Bewertung
erfolgt
nach
vordefinierten,
objektiven
Kriterien
wie
Preis,
Qualität,
Lieferzeit
und
Gesamtwirtschaftlichkeit;
der
Zuschlag
geht
meist
an
das
wirtschaftlich
günstigste
oder
das
offerierendste
Angebot.
Nach
dem
Zuschlagsbeschluss
können
Rechtsmittelwege
genutzt
werden,
um
etwaige
Verfahrensmängel
überprüfen
zu
lassen.
auftreten,
wobei
hier
der
Fokus
auf
Arbeitsstellen
liegt.