Vergabestelle
Eine Vergabestelle ist im deutschen Beschaffungsrecht die Behörde, Stelle oder Organisation, die im Rahmen von Beschaffungsverfahren für die Vorbereitung, Durchführung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen verantwortlich ist. Sie kann eine staatliche oder kommunale Behörde sein, eine Hochschule, ein Krankenhaus oder ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, das von einem Rechtsakt oder Vertrag explizit als Vergabestelle benannt wurde. Zentral ist die Funktion der Vergabestelle: Sie initiiert das Beschaffungsverfahren, erstellt die Ausschreibungsunterlagen, veröffentlicht Bekanntmachungen, führt die Wertung durch und schließt den Zuschlag ab. Anschließend überwacht sie die Auftragsausführung und sorgt für Transparenz und Rechtskonformität.
Rechtlich basiert die Rolle der Vergabestelle auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie den dazu erlassenen
Typische Beispiele sind Stadt- oder Kreisverwaltungen, Universitäten, staatliche Behörden, Krankenhäuser oder auch spezialisierte Versorgungsunternehmen. Die Vergabestelle
Zusammengefasst bezeichnet Vergabestelle den Auftraggeber oder die Stelle, die den Beschaffungsprozess steuert, überwacht und den Zuschlag