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Vergabestelle

Eine Vergabestelle ist im deutschen Beschaffungsrecht die Behörde, Stelle oder Organisation, die im Rahmen von Beschaffungsverfahren für die Vorbereitung, Durchführung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen verantwortlich ist. Sie kann eine staatliche oder kommunale Behörde sein, eine Hochschule, ein Krankenhaus oder ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, das von einem Rechtsakt oder Vertrag explizit als Vergabestelle benannt wurde. Zentral ist die Funktion der Vergabestelle: Sie initiiert das Beschaffungsverfahren, erstellt die Ausschreibungsunterlagen, veröffentlicht Bekanntmachungen, führt die Wertung durch und schließt den Zuschlag ab. Anschließend überwacht sie die Auftragsausführung und sorgt für Transparenz und Rechtskonformität.

Rechtlich basiert die Rolle der Vergabestelle auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie den dazu erlassenen

Typische Beispiele sind Stadt- oder Kreisverwaltungen, Universitäten, staatliche Behörden, Krankenhäuser oder auch spezialisierte Versorgungsunternehmen. Die Vergabestelle

Zusammengefasst bezeichnet Vergabestelle den Auftraggeber oder die Stelle, die den Beschaffungsprozess steuert, überwacht und den Zuschlag

Verordnungen
wie
der
Vergabeverordnung
(VgV)
bzw.
einschlägigen
Sektorenverordnungen.
Öffentliche
Auftraggeber,
Sektorenauftraggeber
oder
private
Auftraggeber,
die
durch
Rechtsakte
als
Vergabestellen
benannt
sind,
müssen
bei
Vergabeverfahren
Prinzipien
wie
Gleichbehandlung,
Nichtdiskriminierung,
Transparenz
und
Verhältnismäßigkeit
beachten.
Bei
Überschreitung
bestimmter
Schwellenwerte
gelten
zusätzlich
europaweite
Ausschreibungspflichten,
etwa
über
das
EU-Vergabeverfahren
in
TED
(Tenders
Electronic
Daily).
kann
beim
Beschaffungsverfahren
auch
unabhängige
Gremien
wie
Vergabekammern
zur
Überprüfung
von
Entscheidungen
anrufen,
und
muss
gegebenenfalls
auf
Nachprüfungsverfahren
reagieren.
erteilt,
gemäß
den
geltenden
rechtlichen
Vorgaben.