Home

Vergabepolitik

Vergabepolitik bezeichnet die Gesamtheit von Grundsätzen, Regeln und Verfahren, mit denen öffentliche Auftraggeber in der EU Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen beschaffen. Ziel ist es, Preis und Qualität zu optimieren, Wert für Steuergeld zu sichern und missbräuchliche Praktiken zu verhindern. Transparenz, Gleichbehandlung der Bieter, Wettbewerbsfreiheit und Verhältnismäßigkeit stehen im Vordergrund; darüber hinaus soll die Beschaffung wirtschaftlich sinnvoll, innovativ und nachhaltig gestaltet werden.

Auf EU-Ebene regeln Richtlinien die Vergabe öffentlicher Aufträge; in nationales Recht umgesetzt durch Deutschland das Gesetz

Verfahren unterscheiden sich in offenen Verfahren, Nicht-offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und Wettbewerblichem Dialog. Oberhalb bestimmter Schwellenwerte ist

Eine zentrale Aufgabe ist die Stärkung des Wettbewerbs und der Chancengleichheit für kleine und mittlere Unternehmen.

Herausforderungen bestehen in Rechtsklarheit, Umsetzungsaufwand, Missbrauchsprävention und Balance zwischen Transparenz und Vertraulichkeit sensibler Informationen.

gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB),
die
Vergabeverordnung
(VgV)
bzw.
die
Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO)
sowie
bau-spezifisch
die
VOB/A.
Öffentliche
Aufträge
werden
in
Form
von
offenen,
nicht-offenen
oder
Verhandlungsverfahren
vergeben,
teils
mit
Wettbewerbsdialog
oder
Innovationspartnerschaft.
Zuschlagskriterien
orientieren
sich
an
Preis,
Qualität,
Lebenszykluskosten
und
weiteren
Eignungs-
und
technischen
Kriterien.
eine
Ausschreibung
Pflicht;
unterhalb
gelten
UVgO
bzw.
nationale
Regelungen.
Ausschreibungen
werden
transparent
veröffentlicht,
Fristen
eingehalten;
Eignung,
technische
und
wirtschaftliche
Kriterien
werden
geprüft;
Zuschläge
richten
sich
nach
objektiven
Kriterien.
Gleichzeitig
gewinnen
Umwelt-
und
Sozialkriterien
an
Bedeutung,
z.
B.
Lieferkettenstandards,
CO2-Bilanz
oder
faire
Arbeitsbedingungen.
Digitale
Beschaffung
stärkt
Effizienz
und
Transparenz.