Verfahrensarten
Verfahrensarten bezeichnet in der Rechtsordnung die unterschiedlichen Formen, in denen Rechtsstreitigkeiten, Rechtsverhältnisse oder Verwaltungsentscheidungen abgewickelt werden. Sie unterscheiden sich nach dem Gegenstand, der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Gericht sowie nach den geltenden Rechtsmitteln.
Zu den wichtigsten Verfahrensarten gehören Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren sowie außergerichtliche Verfahren wie Schieds- und Schlichtungsverfahren. Verwaltungsverfahren betreffen
Verwaltungsverfahren beginnen mit Antrag oder behördlicher Maßnahme, Beteiligte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, und die Behörde ergeht
Gerichtsverfahren gliedern sich in Zivilverfahren (privatrechtliche Streitigkeiten vor Zivilgerichten) und Strafverfahren (Ahndung von Straftaten). Verwaltungsverfahrensrechtliche Fragen
Schiedsverfahren (Arbitration) sind privatrechtliche Alternativen zu Gerichtsverfahren und werden häufig bei Verträgen genutzt, international bedeutsam und
Rechtsgrundlagen und Zusammenhänge: Die wichtigsten Verfahrensordnungen sind Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Wahl