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Verfahrensarten

Verfahrensarten bezeichnet in der Rechtsordnung die unterschiedlichen Formen, in denen Rechtsstreitigkeiten, Rechtsverhältnisse oder Verwaltungsentscheidungen abgewickelt werden. Sie unterscheiden sich nach dem Gegenstand, der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Gericht sowie nach den geltenden Rechtsmitteln.

Zu den wichtigsten Verfahrensarten gehören Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren sowie außergerichtliche Verfahren wie Schieds- und Schlichtungsverfahren. Verwaltungsverfahren betreffen

Verwaltungsverfahren beginnen mit Antrag oder behördlicher Maßnahme, Beteiligte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, und die Behörde ergeht

Gerichtsverfahren gliedern sich in Zivilverfahren (privatrechtliche Streitigkeiten vor Zivilgerichten) und Strafverfahren (Ahndung von Straftaten). Verwaltungsverfahrensrechtliche Fragen

Schiedsverfahren (Arbitration) sind privatrechtliche Alternativen zu Gerichtsverfahren und werden häufig bei Verträgen genutzt, international bedeutsam und

Rechtsgrundlagen und Zusammenhänge: Die wichtigsten Verfahrensordnungen sind Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Wahl

Entscheidungen
von
Behörden
über
Rechte
oder
Pflichten
einzelner
Personen
oder
Unternehmen.
Gerichtsverfahren
dienen
der
Durchsetzung
oder
Abwehr
von
Ansprüchen
vor
Gerichten
und
umfassen
zivil-
und
strafrechtliche
Verfahren;
Schieds-
und
Schlichtungsverfahren
bilden
Privatrechtslösungen
bzw.
Konfliktlösungen
außerhalb
der
Gerichte.
durch
Bescheid.
Gegen
Bescheide
sind
Rechtsbehelfe
wie
Widerspruch,
Klage
vor
dem
Verwaltungsgericht
oder
ggf.
weitere
Rechtswege
möglich.
können
in
einem
Verwaltungsgerichtsverfahren
geprüft
werden;
typischer
Ablauf
folgt
dem
Vorverfahren
zum
Widerspruch
und
dem
anschließenden
Gerichtsverfahren.
Die
wichtigsten
Rechtswege,
Beweisregeln,
Fristen
und
Rechtsmittel
richten
sich
nach
der
jeweiligen
Verfahrensordnung.
verbindlich,
wenn
die
Parteien
dies
vereinbaren.
Schlichtungsverfahren
zielen
auf
außergerichtliche
Einigung
ab,
oft
vor
zuständigen
Schlichtungsstellen.
des
Verfahrens
bestimmt
zuständige
Gerichte,
Beweisregeln,
Fristen
und
Rechtsmittel.