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Verwaltungsentscheidungen

Verwaltungsentscheidungen sind Akte der öffentlichen Verwaltung, die im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ergehen und unmittelbar individuelle Rechtsfolgen für eine Person, eine Firma oder eine juristische Person nach sich ziehen. Sie richten sich gegen konkrete Sachverhalte oder Antragsteller und betreffen typischerweise individuelle Fallgestaltungen.

Die gängigste Rechtsform ist der Bescheid, der die Rechtslage verbindlich festlegt, bestätigt oder ändert; auch Anordnungen,

Verwaltungsentscheidungen basieren auf dem Verwaltungsrecht, insbesondere dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und den einschlägigen Fachgesetzen. Der Begriff umfasst

Nach Bekanntgabe einer Verwaltungsentscheidung bestehen Rechtsmittelwege, wobei in der Regel Widerspruch eingelegt wird und anschließend eine

Verwaltungsentscheidungen sind zentral für die Umsetzung öffentlicher Aufgaben, etwa in den Bereichen Genehmigungen, Sozialleistungen, Regulierung oder

Verfügungen
oder
Maßnahmen
können
Verwaltungsentscheidungen
darstellen.
Diese
Entscheidungen
können
unterschiedlichste
Bereiche
betreffen,
zum
Beispiel
Genehmigungen,
Ablehnungen,
Auflagen
oder
Zwangsmaßnahmen.
sowohl
Ermessensentscheidungen
als
auch
Pflichtentscheidungen.
Bei
Ermessensentscheidungen
hat
die
Behörde
Spielräume,
muss
diese
jedoch
unter
Beachtung
von
Zweckmäßigkeit,
Verhältnismäßigkeit,
Gleichbehandlung
und
Rechtsstaatlichkeit
ausüben.
Klage
vor
dem
Verwaltungsgericht
möglich
ist.
Die
konkreten
Fristen
und
Formen
der
Rechtsbehelfe
richten
sich
nach
dem
einschlägigen
Gesetz
und
dem
jeweiligen
Rechtsgebiet.
Verwaltungsauflagen.
Sie
bilden
den
Kern
des
verwaltungsrechtlichen
Rechtswegs,
durch
den
Bürgerinnen
und
Bürger
Rechtsenschutz
gegen
hoheitliche
Maßnahmen
erhalten.